Gegenstand auf Flohmarkt gestohlen. Welcher Wert darf eingefordert werden?
Mir wurde auf dem Flohmarkt Gegenstände geklaut, welche ich für 20 Fr. angeboten habe. Als ich sie damals gekauft habe, war der Wert jedoch bei 1200 Fr. ( Audiogeräte).
Was für einen Schadens - Wert kann ich der Polizei angeben? Der ursprüngliche Kaufpreis, oder den Preis, den ich auf dem Flohmarkt dafür wollte?
Dank für rechtlich korrekte Antworten 😊
3 Antworten
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Nur das, was Du verlangt hast. Stichwort: Zeitwert.
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- Genau das sind diese absolut überflüssigen Antworten, die man doch einfach in seinem Schädel lassen kann. Danke für deinen komplett unnützen Beitrag.
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geh zur polizei und mach eine anzeige. wie hast du es geschafft dich beklauen zu lassen, man sitzt doch immer dabei.
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bei der polizei kannst du doch den wert damals und das alter usw. alles angeben. und meine frage bleibt. wie hast du es geschafft dich beklauen zu lassen?
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Willst mich unbedingt schlecht darstellen lasen, wass? Du kennst weder die Umstände noch die Gegebenheiten und die musst du garnicht wissen, weil hier gehts um "Frage/Antwort"... Nicht darum wie du jetzt dich Wichtig machen kannst. Also bitte, erspar mir weiteren Zeitvergäudung und stärke dein Ego bei jemandem, den es Interessiert.
PS: wegen leuten wie dir, trauen sich einige nicht mehr ihre Anliegen zu fragen.. Weil sie genau solchen Stumpfsinn als. "Antwort" bekommen
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ich sagte, geh zur polizei und gib den wert damals und das alter an. da haste deine antwort.
Genau das sind diese absolut überflüssigen Antworten, die man doch einfach in seinem Schädel lassen kann. Danke für deinen komplett unnützen Beitrag.