Gegen Zwangseinweisung bürgen?
Geht das? Wenn die Freunde aus einem anderen Bundesland kommen?
Meine Eltern wollten es ernsthaft machen. Nur weil ich nicht deren Diener bin.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Für eine Einweisung nach PsychKG ist immer noch der Nachweis einer Selbst- oder Fremdgefährdung notwendig. Und selbst, wenn die Einweisung nach PsychKG durch die im jeweiligen Bundesland festgelegten Personen (je nach Bundesland Polizei, Ordnungsamt, sozialpsychiatrischer Dienst oder Notarzt) muss ein Psychiater innerhalb von 24 Stunden ein Gutachten erstellen, ob diese Einweisung gerechtfertigt ist. Und danach entscheidet ein Richter endgültig. Deine Eltern können also nicht nach PsychKG zwangseinweisen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Nein, geht nicht.
Erziehungsberechtigte haben das Sagen!
Mit 18 kannst du machen, was du willst wenn du zurechnungsfähig bist...
Und
weil ich nicht deren Diener bin