gefilmt im Club??

7 Antworten

Hallo liebe schadebanane. :)

Das was er gemacht hat war ganz klar verkehrt und somit eigentlich auch eine Straftat. Dadurch das er euch gefilmt und BELEIDIGT hat könnt ihr zu recht zur Polizei gehen. Dann wird dieser Junge zumindest eine lektion erteilt zu haben bekommen :) Ach übrigens wegen der Beleidigung von diesem Jungen habe ich einen Absatz aus dem Internet heraus genommen der lautet:" Die Beleidigung nach § 185 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Wird die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe." 

Und was das heimliche Filmen von anderen Personen betrifft da heißt es:" Heimliche Bildaufnahmen intimer Momente verstoßen gegen das Gesetz und können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Neben einer strafrechtlichen Verfolgung, die auch das Einziehen der Aufnahmen selbst , des Handys/der Kamera und der Speichermedien ermöglicht, steht den Betroffenen aber auch der Zivilrechtsweg  offen. Es kann z.B. auf Unterlassung weiterer Aufnahmen oder Schmerzensgeld geklagt werden.

Alles weitere findest du hier: http://www.lawbster.de/heimliche-aufnahmen/

http://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/beleidigung-verleumdung.php#Wie wird eine Beleidigung nach § 185 StGB bestraft

Wünsche dir ansonsten noch Alles Gute :)

Liebe Grüße Stachursky.:)


Fregrin  19.10.2016, 09:55

Der Schutzbereich von § 201 a StGB ist jedoch nicht nur auf die sprichwörtlich eigenen (oder fremden) vier Wände beschränkt, sondern kann sich auf Räume und Örtlichkeiten außerhalb der Wohnung erstrecken, solange diese besonders blickgeschützt und nicht öffentlich zugänglich sind. Neben ausreichend sichtgeschützten Balkonen und Terrassen (auch von oberen Stockwerken aus!) gehören dazu auch öffentliche Toiletten, Umkleideräume und ärztliche Behandlungszimmer.

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schadebanane 
Beitragsersteller
 19.10.2016, 08:29

Dankeschön !!!!

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Healzlolrofl  19.10.2016, 08:55
@Stachursky

So ein Kindergarten :D:D:D:D

Die Banane lügt doch hier rum. Mal hat sie gefilmt, mal nen Foto gemacht. Mal hat er 1x gefilmt, dann 2x gefilmt.

Blablabla...

Mit Paragraphen rumwerfen für nen Mädel was auf Wichtig macht für nichts. HAHAHAHA

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Solange er das Foto/Video von dir nicht veröffentlicht, liegt höchstens wegen Beleidigung eine "Straftat" vor.

Da wird nichts weiter passieren, wenn du zur Polizei gehst.

hättest das einfach gleich vor ort im club jemand sagen sollen. abgesehen davon... hast du bestimmt andere sorgen oder? vergiss den spacken und reg dich nicht unnötig so lange über ihn auf ^^ mit dem filmen wollte er dich bestimmt einfach nur provozieren...


schadebanane 
Beitragsersteller
 19.10.2016, 08:23

Das lustige, er hat ja mein Handy für einen kurzen Moment mir wortwörtlich WEGGENOMMEN, du musst dir vorstellen, ich kenne ihn nicht, er hatte mein Handy ganz komisch in der Hand deswegen habe ich es ja noch hinbekommen ihm es irgendwie wegzunehmen

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Also du darfst nicht gefilmt werden wenn du das nicht möchtest,und das darf dann auch auf keinen Fall ins Internet gelangen! ich würde meinen Eltern davon erzählen oder vllt meinen Geschwistern ...deine Schwester war ja dabei😂...oder einem vertrauenslehrer wenn ihr sowas an eurer Schule habt.Ich hoffe ich konnte dir helfen.😊LG


6G3girl  19.10.2016, 10:24

@fregrin ja das meinte ich auch...aber er darf es nicht ohne ihre einwilligung ins internet stellen also Veröffentlichen😉

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6G3girl  19.10.2016, 08:36

mhmh...dann erzähle es deinen Eltern und überlege dir mit ihnen vllt eine lösung...viel glück und LG🍀

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schadebanane 
Beitragsersteller
 19.10.2016, 08:25

Sein Freund hat seit kurzem so eine Comedy Seite in Facebook und also deren leben ist schon ziemlich öffentlich, deswegen glaube ich schon, dsss es ihm nicht so interessiert

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Eher kann er dich anzeigen.
Du darfst von ihm keine Bildaufnahmen tätigen ohne seine Zustimmung.

Wenn du jetzt zur Polizei gehen würdest, dann wäre die Sachlage wie folgt:

Du gibst Preis dass du ein Bild von ihm getätigt hast und wirfst ihm vor dass er dich beleidigt und aufgenommen hat.

Zu diesem Zeitpunkt hast du zunächst zugegeben sein Persönlichkeitsrecht verletzt zu haben und bekommst eine Anzeige.

Wohingegen deine Behauptung nicht bewiesen werden wird (solange die Aufnahme nicht vorhanden ist).

Dann kassierst du auch noch eine anzeige wegen falscher Verdächtigung.

Also lass es sein und werd erwachsen.
Was mischst du dich da auch ein wenn er deine freundin anbaggert ? Würdest du deiner freundin das verbieten wollen oder was ? Bist wohl eifersüchtig dass er dir einen korb gegeben hat und lieber deine freundin wollte


SkyDown  19.10.2016, 10:09

Sie hat aber ein video gemacht lies mal ihre antwort. Ansonsten dürfte der Junge das ja wohl auch

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Fregrin  19.10.2016, 09:52

Natürlich darf sie Bildaufnahmen machen. Sie darf sie nur nicht veröffentlichen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)#Rechtslage
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 

Oder auf welches Recht beziehst du dich. Bildrecht ist nämlich nicht ganz so trivial

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SkyDown  19.10.2016, 08:51

ist doch die sache deiner freundin ob sie sich drauf einlässt man merkt was für ne eingebildete ***** du bist. Weil du ein korb von ihm kassiert hast deshalb. Hast du die videoaufnahmen die er gemacht hat? Nein? Dann kannst du das auch nicht beweisen. Fertig. Nur weil du irgendwas behauptest ist das nicht gleich wahr (aus der sicht der polizei)

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schadebanane 
Beitragsersteller
 19.10.2016, 08:44

3. Er hat 2 mal ein Video gemacht und dann Habe Ich eins gemacht, damit ich weiß wie er aussieht

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Healzlolrofl  19.10.2016, 08:52
@schadebanane

Danke für deinen Kommentar SkyDown.

Hier stimmt etwas überhaupt nicht und es wird irgendwie 80% der Wahrheit verdreht.

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schadebanane 
Beitragsersteller
 19.10.2016, 08:43

Also, ich finde es sehr frech, wie du hier schreibst 1! 2. ich bin definitiv nicht eifersüchtig gewesen? Für was auch? Soll meine Freundin ihm in Club "arsch geben" und dann beleidigt er sie, übertreib nicht

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