Gebuchte Reise vergessen, welche Rechte hat man?
Kurz und knapp:
wir haben letztes Jahr im Mai einen Bauernhof Urlaub gebucht bzw ein Ferienhaus für Juli 2024 gebucht. Zwei Monate später waren wir auch dort, es hat uns nicht so gefallen und wir haben entschieden, im kommenden Jahr (also jetzt) nicht zu fahren.
leider haben wir aufgrund verschiedener Umstände vergessen, diese Reservierung zu stornieren.
beim letzten Urlaub dort war es so, dass wir ein paar Wochen vorher nochmal eine Mail bekamen mit Anreise Infos etc.
dieses Mal haben wir außer der Bestätigung per Mail im Mai 2023 nichts mehr gehört.
daher leider auch vergessen…
wie sieht denn da die rechtliche Lage aus?
Dass die Hauptschuld bei uns liegt, ist keine Frage. Aber ist der Betrieb / Hotel nicht auch nochmal zur Rückmeldung verpflichtet?
4 Antworten
Nein sie sind nicht dazu verpflichtet. Sie haben euch die Bestätigung ja schon geschickt.
Wenn ihr euch den Termin nicht merken könnt, ist das nicht die Schuld des Hotels.
Selbst wenn ihr den Urlaub nicht antreten wollt, werdet ihr ihn bezahlen müssen.
Ich sehe die ganze Schuld bei euch, warum sollte sich der VM noch einmal bei euch melden, hat er doch mit der Bestätigung im Jahr 2023 getan.
100% Schuld bei euch
nein ihr hättet ja stornieren können . Ihr bekommt eine Bestätigung das war es.