GbR zur eGbR machen am Tag des Immobilienkaufs im selben Notartermin?

2 Antworten

Die Gesellschaft sollte schon ordnungsgemäß angemeldet bzw. eingetragen sein, bevor sie Geschäfte tätigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Das kann man am selben Tag machen. Aus diversen Gründen ist es für alle Beteiligten aber besser und wird auch von der Bundesnotarkammer empfohlen, die Eintragung der GbR in das Register vor Beurkundung des Kaufvertrages zu bewirken. Am besten beim Notar fragen, was er bevorzugt.