Gasprüfung bei Wohnwagen - Pflicht oder freiwillig

14 Antworten

Zumindest in Baden-Württemberg ist eine Gasuntersuchung bei Wohnwagen keine Pflichtvoraussetzung, um die TÜV-Hauptuntersuchung zu bestehen. Entsprechende Nachweise lasse ich gern zukommen (das Textfeld hier ist zu klein). Ich habe bisher immer die HS vom TÜV erhalten, nur mit einem kleinen Mängelhinweis.

Um die TÜV-Prüfplakette zu bekommen ist die Gasprüfung beim Wohnwagen keine Pflicht, da der Wohnwagen nach StVO geprüft wird. Er könnte also auch ein ganz normaler Anhänger sein.

Es wird ein geringer Mangel eingetragen, aber die TÜV-Plakette bekommst du. Steht auch hier: http://www.campen.de/threads/77874-gaspruefung-pflicht-ja-oder-nein

Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du natürlich eine Gasprüfung vornehmen lassen, das kannst du auch bei einer Fachwerkstatt durchführen lassen und dann dem TÜV den Prüfbericht vorlegen.

Ist Pflicht auch für fest stehende Wohnwagen. Wird allerdings selten kontrolliert und TÜV bekommt man trotzdem. Konsequenzen hat es im Brandfall. Man ist nicht versichert und kann nicht ausschliessen oder nachweisen das der Brand vom eigenen Wagen ausgegangen ist. Schlimmstenfalls haftet man auch für fremde Schäden. Gasprüfung kann beim TÜV mit gemacht werden, ist keine große Aktion und die meisten kommen durch.

Für den TÜV Prüfer ist es egal ob du einen 1,5t Wohnwagen oder einen 1,5t Transportanhänger vorfährst ! Laut Gesetzt sind beide Gleich ! daher ist eine Gasprüfung total unwichtig ! nur wird der TÜV Prüfer wenn eine Gasanlage vorhanden ist und sie nicht geprüft ist oder wurde einen geringen Mangel vermerken !
Bei einem Wohnmobil hingegen ist eine Prüfung Vorgesehen ! wird diese nicht gemacht (oder wurde nicht gemacht) dann ist dies ein schwerer Mangel !
Aber sollte man auf einem guten Campingplatz kann der Platz Betreiber eine Gasprüfung verlangen dies kann der Besitzer durch sein Gas Prüfbuch ja nachweisen wenn nicht kann der Besitzer die Einfahrt auf seinem Platz untersagen ! Egal ob Wohnmobil oder Wohnwagen .


Es ist Pflicht! Was aber bei WW die Besonderheit ist, das der Fahrzeug TüV mit der Gasprüfung nichts zu tun hat. Also wenn du deine Gasanlage außer Betrieb setzt, brauchst du um dich im Straßenverkehr zu bewegen diese Prüfung nicht. Aber sobald du die Gasanlage in Betrieb nimmst ist diese zwingend erforderlich.