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Antwort
Zumindest in Baden-Württemberg ist eine Gasuntersuchung bei Wohnwagen keine Pflichtvoraussetzung, um die TÜV-Hauptuntersuchung zu bestehen. Entsprechende Nachweise lasse ich gern zukommen (das Textfeld hier ist zu klein). Ich habe bisher immer die HS vom TÜV erhalten, nur mit einem kleinen Mängelhinweis.