Garantiedauer auf die Uhr

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Das kann von Hersteller zu Hersteller verschieden sein, aber du hast auf jeden Fall eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung. Das ist praktsich das selbe wei eine Garantie, mit dem einzigen Unterschied, dass die Gewährleistung vom Verkäufer ist und die Garantie vom Hersteller.


scallawags  06.06.2011, 09:51

Das ist nicht das selbe, sondern etwas völlig anderes: Das eine ist eine Verjährungsfrist, das andere ist eine Funktionszusicherung.

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Freya15  06.06.2011, 11:20
@scallawags

ja das stimmt wohl, aber für den Käufer macht es ja nicht wirklich einen Unterschied, Robertonator will ja nur wissen wie lange er die Uhr umtauschen kann wenn sie kaputt ist und dann ist es egal ob er sich auf dei Garantie oder auf dei Gewährleistung beruft, in beiden Fällen wird er entweder entschädigt oder bekommt ein Reparatur

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watchmaker51  21.06.2011, 08:05
@Freya15

Nein, das stimmt einfach nicht. Die ges. Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf den Zustand der Uhr zum Zeitpunkt des Verkaufs. Nur In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der Beweispflicht. Danach müßte der Käufer beweisen, daß es sich um einen Fehler handelt, den die Uhr bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs hatte.Das dürfte schwierig sein. Deshalb ist die Garantiezusage eines seriösen Herstellers in der Praxis wesentlich mehr wert als die Gesetzliche Gewährleistung.

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Kommt darauf an, wie lange der Hersteller Garantie [*] gewährt.

[*] bitte nicht mit Gewährleistung verwechseln

kommt auf den hersteller an -- meistens 2 jahre