Funktionszulage bei Privatinsolvenz kündigen?

1 Antwort

Ja, du kannst eine vergütete Zusatzfunktion aufgeben oder kündigen, auch wenn du eine Privatinsolvenz anstrebst. Das Recht zur Kündigung oder Aufgabe einer Zusatzfunktion liegt bei dir, unabhängig von der Insolvenz. Wenn du ohne diese Funktionszulage bereits über dem Pfändungsfreibetrag liegst, hat die Aufgabe der Funktion keine Auswirkungen auf deine Insolvenzregelungen. Beachte jedoch, dass du alle relevanten Änderungen deinem Insolvenzverwalter melden musst. Dies stellt sicher, dass alle Aspekte deiner finanziellen Situation korrekt berücksichtigt werden.

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