Fun-Park Trittau gilt von 22:00-24:00 mit 18-jähriger Begleitpersonenpflicht?

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http://www.fun-parc.com/infos/einlasskriterien

Der FUN-PARC ist in der Regel erst für jeden ab 18 Jahren zugänglich. Jeden Dienstag in den Ferien und einmal Freitags im Monat (CAMPUS CLUB), wird es eine Sonderregelung geben, um den FUN-PARC auch unseren jüngeren Gästen ab 16 zugänglich zu machen. Für diese Fälle ist folgendes zu beachten:

Aufgrund der gesetzlichen Lage besteht die Möglichkeit, dass Eltern durch eine Personenfürsorgeübertragung die Aufsichtspflicht auf eine andere mindestens 18-jährige Person für den Besuch im FUN-PARC übertragen und damit einen Aufenthalt für die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren im FUN-PARC nach 24 Uhr ermöglichen.

 

Eine volljährige Person kann bis zu drei minderjährige Personen beaufsichtigen.