Für Studiengang bewerben aber dann doch ein Auslandsjahr machen?
Hallo Community,
ich habe eine Frage bezüglich der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Ich mache zur Zeit mein Abitur und bin mir allerdings noch nicht sicher, ob ich direkt nach der Schule mit dem Studium beginnen soll, oder ob ich zunächst ein Auslandsjahr in Australien machen möchte.
Ist es also möglich sich zum Wintersemster an den Unis für Psychologie zu bewerben, aber die Plätze dann doch nicht anzunehmen, wenn ich mir doch sicher bin zuerst das Auslandsjahr zu machen? (Vorausgesetzt ich werde zugelassen;D)
Bin mir nämlich nicht sicher ob das mit der Organisation des Auslandsjahres noch rechtzeitig hinhaut und möchte dann nicht vor dem nichts stehen, weil ich mich für kein Studium beworben habe.
Gibt es dann irgendwelche Nachteile wenn ich mich dann erst in einem Jahr erneut für Psychologie bewerben würde, weil die Unis dann sehen "Oh, die hat sich doch schon letztes Jahr bei uns beworben und wurde theoretisch zugelassen, was will die denn dieses Jahr hier?"
Die Frage ist eventuell ein bisschen blauäugig, aber ich kenne mich mit dem System "Studium" noch nicht so wirklich aus und bin deswegen ein wenig unsicher ..:D
Danke für hilfreiche Antworten!;)
2 Antworten
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2017 geht bis zum 15.7.2017.
Bis Anfang Juli hast du also erst mal Zeit, dir zu überlegen, ob du dich bewerben willst oder nicht.
Da die Bewerbung ziemlich aufwändig ist, solltest du nicht erst am letzten Tag der Bewerbungsfrist damit anfangen.
Andererseits kannst du dir den Aufwand sparen, wenn du bis Anfang Juli fest entschieden hast, dass du dieses Jahr nicht mehr mit dem Studium beginnen willst.
Die Bewerbung ist total unverbindlich. Also auch wenn du eine oder mehrere Zusagen bekommst, ist es überhaupt kein Problem, wenn du diese Studienplätze nicht annimmst. Und es bringt dir auch keine Nachteile, wenn du einen angebotenen Studienplatz nicht annimmst.
Nächstes Jahr werden die Karten wieder ganz neu gemischt und du musst dich neu bewerben.
Dabei spielt es absolut keine Rolle, ob du dich bereits im Vorjahr beworben hast oder nicht.
Wenn du dich nächstes Jahr bewirbst, dann achte drauf:
Nächstes Jahr bist du "Alt-Abiturient", da gelten u.U. andere Bewerbungsfristen als bei "Neu-Abiturienten".
Viel Erfolg!
Das geht erst später und auch erst, wenn es mehr als 1 Antwort gibt.
Aber egal ;-)
Ich bin kein Sterne-Sammler.
Ich geb gern hilfreiche Antworten, aber nicht wegen der Sterne sondern um zu helfen :-)
Okay, danke für die hilfreiche Antwort. Dann bin ich jetzt ein wenig beruhigt das sich keine Nachteile ergeben.
Würde dir gerne das Sternchen geben aber anscheinend geht das nicht kurz nach der Frage!;)
Wenn du dieses Jahr zugelassen wirst und dich nicht einschreibst, kannst du dich im nächsten Jahr wieder ganz normal neu bewerben, allerdings werden die NCs meistens eher höher als niedriger, da ist dann halt die Gefahr da, dass du nicht mehr reinkommst. Kommt natürlich auf deinen Schnitt an ;)
Wenn du aber einen staatlich anerkannten Dienst machst in dem Jahr (z.B. weltwärts oder kulturweit oder was es da noch gibt) hast du im Jahr danach sogar Vorteile: Wenn du dich mit der Zulassung vom Jahr davor nochmal bewirbst wirst du bevorzugt zugelassen, der Platz also quasi aufgehoben. D.h. du hast keine Nachteile falls sich der NC ändern sollte.
Das gilt aber wie gesagt nur für staatlich anerkannte Dienste, aber vielleicht käme das für ich ja sogar in Frage? Ich hab das so gemacht, wurde direkt nach dem Abi im Nachrückverfahren noch für Psychologie zugelassen, hab ein Jahr weltwärts gemacht, mich wieder beworben und den Studienplatz bekommen, obwohl ich mit der Note wahrscheinlich nicht mehr reingekommen wäre.
Was aber ja schon gesagt wurde ist das mit den anderen Fristen für Altabiturienten, da muss man ein bisschen aufpassen :)