Für eine Nacht in der Psychiatrie ohne eine Gefahr zu sein?
Hey zusammen!
Ich wollte mal fragen, ob man nur für eine Nacht, ohne einen Antrag vom Betreuungsgericht, von der Polizei abgeholt und in die Psychiatrie gebracht werden kann? (Ohne dass man das möchte und ohne dass man eine Gefahr für sich oder andere ist?)
3 Antworten
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Für eine Einweisung gemäß dem PsychKG muss Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegen. Spricht das Ordnungsamt ein PsychKG aus, wirst du für 24 Stunden entmündigt und in eine psychiatrische Einrichtung gebracht, meist über den Rettungsdienst in Begleitung der Polizei oder des Ordnungsamtes.
Allerdings geht dies selbstverständlich nur mit Indikation. Eine solche Entscheidung wird im Team getroffen. Meiner Erfahrung nach erfolgt ein Meinungsaustausch zwischen Ordnungsamt, Polizei und Rettungsdienst oftmals mit Notarzt. Dem Ordnungsamt obliegt aber die endgültige Entscheidung.
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Egal ob es geht oder nicht. Das Problem das ich sehe ist, dass so einen Vorfall schriftlich irgendwo verzeichnet ist. Und immer wenn jemand was mit "psychische Problematiken" liest, liegen da gewissen Vorurteile in der Luft. Vor allem bei Ämtern.
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Das wird keine Polizei tun. Einfach so fahren die nirgendwohin