Führerscheinklasse c1 nachtragen lassen

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Du hast die Klasse C1 bzw. C1E nicht bekommen, entweder weil sie aufgrund deiner Erkrankung nicht erteilt werden konnte, oder weil du sie schlicht auch nicht beantragt hast. Die Umschreibung des Bundeswehrführerscheins erfolgte gemäß §14 der StVZO, der mittlerweile aufgehoben ist.

Die Neuerteilung 2013 wird im § 20 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Diese Vorschrift besagt, dass die Vorschriften der Ersterteilung Anwendung finden, also als ob du den Führerschein ganz neu machst, wenn auch ohne Prüfung.

Für die Erteilung einer C-Klasse (über 3,5t) sind ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Für die Klasse B hat ein einfacher Sehtest genügt. Wenn du diese Gutachten bei der Neuerteilung eingereicht hast, so stand dort vermutlich drin, dass du gesundheitlich nicht in der Lage bist, LKW zu fahren. Hast du aber ohnehin nur die Klasse B beantragt, kannst du einen Erweiterungsantrag stellen, für den du vermutlich auch keine Prüfung mehr machen musst.

Die Zweijahresfrist ist mittlerweile abgeschafft worden. Wegen der Neuerteilung galt für die Gültigkeit der Klassen nicht mehr der 50. Geburtstag, sondern sie wäre im Falle der Erteilung für fünf Jahre erteilt worden. Der Hirnschaden muss nicht zwingend ein Hinderungsgrund sein, aber es sind dafür ggf. weitere Untersuchungen erforderlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

karote 
Beitragsersteller
 23.04.2015, 10:55

Bei dem Gutachten von der MPU steht das mit dem Gehirn Blüten und Schlaganfall drin,und daher ist es erstmal nicht möglich die ohne Artzliche Untersuchung sprich Gutachten und das ist ja mit kosten verbunden. Brauch ich den oder brauch ich den nicht das ist jetzt die Frage. Haette ich das bei MPU nicht angegeben dann haette ich das Problem wohl nicht.

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Knochi1972  26.04.2015, 11:35
@karote

Zunächst nicht, im Nachhinein aber schon, wenn das später bekannt geworden wäre. Denn dann hättest du die gesamte Fahrerlaubnis abermals riskiert.

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Danke für die Antwort.Ich versuche es mal genauer zu beschreiben

Ich den C1,C,CE u.C1E 1981 bei der Bundeswehr gemacht.

Dann 2011 musste ich den Fuhrerschein abgeben weil ich mit mehr als 1,6 Promille mit dem Fahrrad  gestürtzt bin. Ich habe dann 2013 eine MPU gemacht aber dann die anderen Führerschein klassen beantragt und bekommen. Das zusätzliche Problem was ich habe ist das im Jahr 2007 eine Gehiernblutung hatte mit einem Schlaganfall, die Relativ Gut gegangen ist.Ich bin dann heute mal zum Strassenverkersamt gefahren,und die haben mir gesagt das eben diese Erkrankung das Hauptproblem ist für die Verlängerung der C-Klassen ist. Meine Frage ist jetzt ob den schein für die C1 u.C1E nicht bekommen kann weil die ja Laut Fuhrerscheindatei nicht begrennst sind.Noch was ich werde erst im Nächsten Monat 52,es gibt doch die 2 Jahres Friest. Was kann ich jetzt noch machen.

Das ist eine schwierige Frage insofern, als dass ich davon ausginge, dass du mit 52 zumindest die Klasse C1 haben müsstest. Die Klasse CE evtl. auch, doch die Gültigkeit dürfte abgelaufen sein.

Für eine möglichst präzise Antwort müsste ich wissen, welche Klassen auf deinem Führerschein vermerkt sind, evtl. das Erteilungsdatum und Hinweise darüber, ob die Fahrerlaubnis mal entzogen wurde, und wenn ja, wann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Danke für die Info.

Ich habe mich gestern nochmal mit einem Anwalt gesprochen,und er hat mir gesagt das man das unabhängig von der Krankheit sehen muss.Ich habe ja auch keine starken Einschränkungen wie epelepsie oder so. Dann dürfte ja keiner mehr ein Kraftfahrzeug fahren der mal einen Schlaganfall oder einen Hertzinfakt oder der gleichen hat.

Ich werde jetzt versuchen die Sachen zurück zu bekommen,ubrigens hat man mir ja in dem MPU Gutachten ja eine Fahrtauglichkeit gegeben.


Knochi1972  22.04.2015, 23:56

Da ging es nicht um die Fahrtauglichkeit an sich, sondern um die charakterliche Eignung. Die wurde dir bescheinigt, jetzt geht es en Detail um deine gesundheitliche Eignung.

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karote 
Beitragsersteller
 23.04.2015, 10:45
@Knochi1972

Was kann ich jetzt machen,bin ich wieder in der nach weissflicht wie sprich Gutachten oder so?

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