Führerschein Klasse A1 im Ausland?

3 Antworten

Hallo Jonas,

GANZ WICHTIG: Das Folgende ist meine Einschätzung, nachdem ich mir die entsprechende EU-Richtlinie vor kurzem mal genauer angeschaut habe.

Diese Einschätzung hat keine "Rechtsverbindlichkeit" und du solltest einfach mal am niederländischen und am belgischen Konsulat nachfragen, wie es sich denn nun wirklich verhält.

Das Ergebnis solltest du uns dann hier auch mitteilen ;-)

Ich habe das lange Zeit so gesehen wie Gaskutscher, sehe das allerdings mittlerweile anders.

Denn liest man die EU-Richtlinie mal ganz genau, dann ergibt sich daraus ein ganz anderer Sachverhalt.

Dieser wäre:

Ja, du darfst auch in den Niederlanden und Belgien mit dem deutschen A1 mit 16 Jahren fahren, obwohl dort das Mindestalter für den A1 18 Jahre beträgt.

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Auszug aus der EU-Richtlinie 2006/126/EG:

Artikel 2 Absatz 1:

  • Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.

Artikel 4 Absatz 2 - a) Klasse A1:

  • Das Mindestalter für die Klasse A1 wird auf 16 Jahre festgelegt.

Artikel 4 Absatz 6 - c:

  • Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins bei der Klasse A1 bis auf 17 oder 18 Jahre anheben.

Artikel 4 - Abschließende Absätze:

  • Führerscheine, die nach diesem Absatz Personen ausgestellt werden, deren Alter unter dem in den Absätzen 2 bis 4 angegebenen Alter liegt, sind nur so lange im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats gültig, bis der Inhaber des Führerscheins das in den Absätzen 2 bis 4 vorgesehene Mindestalter erreicht hat.
  • Die Mitgliedstaaten können die Gültigkeit von Führerscheinen in ihrem Hoheitsgebiet anerkennen, die Fahrzeugführern ausgestellt worden sind, deren Alter unter dem in den Absätzen 2 bis 4 angegebenen Mindestalter liegt.

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Meine Erklärung dazu:

Vor allem aus Absatz 1 (gegenseitige Anerkennung) und den beiden abschließenden Absätzen des Absatzes 4 der EU-Richtlinie ergibt sich dieser Sachverhalt.

Demnach darf man immer dann, wenn das Mindestalter der Fahrerlaubnis im eigenen Staat nicht unter dem Mindestalter der EU-Richtlinie liegt, auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten fahren, selbst wenn dort für diese Fahrerlaubnis ein höheres Mindestalter gilt.

Anders verhält es sich, wenn der eigene Staat das Mindestalter unter dem der EU-Richtlinie festgesetzt hat - wie z.B. bei den Klasse AM und B möglich. Dann kann ein anderer EU-Mitgliedsstaat diese Fahrerlaubnis anerkennen, muss er aber nicht.

Beispiel: In Italien darf man den AM bereits mit 14 Jahren machen. Da dies unter dem Mindestalter der EU-Richtlinie von 16 Jahren liegt, muss man erst klären, ob der Staat in dem man fahren will, diesen AM mit 14 auch anerkennt.

Das Mindestalter für den A1 beträgt laut EU-Richtlinie 16 Jahre und in Deutschland ebenfalls 16 Jahre.

Beim A1 besteht laut EU-Richtlinie auch nur die Möglichkeit das Mindestalter anzuheben - nicht aber die Möglichkeit, es zu senken.

Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins bei der Klasse A1 bis auf 17 oder 18 Jahre anheben.

Hat ein Mitgliedsstaat für sich selbst das Mindestalter für eine Fahrerlaubnis "hochgesetzt", dann hat das keine Auswirkungen auf EU-Ausländer, die in diesem Staat mit ihrer nationalen Fahrerlaubnis und dem dafür jeweiligen erforderlichen Mindestalter, welches der EU-Richtlinie entspricht, fahren wollen.

Mit einer deutschen Fahrerlaubnis der Klasse A1 darf man also in ALLEN EU-Mitgliedsstaaten auch mit 16 Jahren fahren.

Zu beachten ist, dass es sich dabei um eine "echte Fahrerlaubnis" handeln muss.

Ausgenommen davon sind nämlich "Lern-Führerscheine" wie der BF17 aus Deutschland. Das hat dann nicht nur etwas mit dem erforderlichen Mindestalter zu tun, sondern auch damit, dass es sich dabei um eine "deutsche Sonderregelung" handelt.

Viele Grüße

Michael



Gaskutscher  14.04.2017, 20:11

Meine Info bzgl. .nl ist vom Herbst 2016. Demnach muss der deutsche A1 Inhaber mindestens 18 Jahre alt sein. 

In .be sieht es gleich aus. Was konfus war/ist: A2 ab 18 ist für Ausländer erlaubt, das Mindestalter für den A2 in .be ist jedoch 20.

Die Schweiz ist da - wie schon in den Jahren zuvor - toleranter: A1 aus der EU -> mit 125er okay. Während die Eidgenossen selbst nur mit 50 ccm fahren dürfen bis sie 18 Jahre alt sind. Dafür waren die 50er dort stets ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (und somit teilweise schneller als ich mit meinem 125er Automatikroller :D ).

Nur in den EU-Ländern, welche selbst den A1 ab 16 haben, darf keine Beschränkung für Ausländer vorhanden sein.

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19Michael69  14.04.2017, 20:18
@Gaskutscher

Nur in den EU-Ländern, welche selbst den A1 ab 16 haben, darf keine Beschränkung für Ausländer vorhanden sein.

Und das steht in der EU-Richtlinie genau wo?

Ich war ja bisher ebenfalls genau deiner Meinung. Liest man sich die EU-Richtlinie aber mal richtig durch, dann ist es so eben nicht der Fall bzw. steht dort so nirgends.

Gruß Michael

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Die Niederlande und Belgien sind für dich Tabu.

Das Mindestalter für den A1 ist dort 18 Jahre - auch wenn du als Deutscher hindurchfahren willst.

Anders als wie z.B. mit der Schweiz gibt es diesbezüglich keine bilateralen Abkommen zur Anerkennung.

.nl und .be agieren nach einer Klausel:

Die Mitgliedstaaten können die Gültigkeit von Führerscheinen in ihrem
Hoheitsgebiet anerkennen, die Fahrzeugführern ausgestellt worden sind,
deren Alter unter dem in den Absätzen 2 bis 4 angegebenen Mindestalter
liegt.

Quelle: Richtlinie 2006/126/EG

Sie können die Führerscheine bzw. Klassen anerkennen - müssen es aber nicht.

Eben dort ist auch zu finden das die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU das Mindestalter absenken oder auch anheben dürfen:

Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins
a. bei der Klasse AM bis auf 14 Jahre senken oder bis auf 18 Jahre anheben;
b. bei der Klasse B1 bis auf 18 Jahre anheben;
c. bei der Klasse A1 bis auf 17 oder 18 Jahre anheben

Daher: Dein Weg nach London führt ausschließlich über Frankreich, nicht über .be oder .nl.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

Mikmik365  30.04.2024, 23:29

Also gilt das auch für das Mieten von Fahrzeugen?

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19Michael69  14.04.2017, 15:25

Ich habe das lange Zeit so gesehen wie du, sehe das allerdings mittlerweile anders.

Lies dir bitte mal meine Antwort durch und gib mal deine Einschätzung dazu.

Vielen Dank und viele Grüße

Michael

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Gaskutscher  14.04.2017, 20:13
@19Michael69

Ruf dort an, habe ich auch gemacht - sie sprechen englisch und deutsch. :)

Dann hast du es tatsächlich von den zuständigen Behörden aus erster Hand. 

Siehe auch 125er Foren -> die plagen sich im Grenzgebiet schon seit Jahren mit dem Problem herum und hatten die Hoffnung das dies 2013 dann endlich fällt - Pustekuchen.

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Jonasssssss 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 12:42

Vielen Danke für die vielen Infos

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Von der Seite des Führerscheins her darfst Du das.


Gaskutscher  14.04.2017, 11:05

Der Vorder- oder der Rückseite? ;)

Leider sind deine Informationen zu spärlich - gibt nämlich noch was zu beachten!

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