führerschein aus KATAR

3 Antworten

Sobald dein Freund in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz begründet hat, gilt seine Fahrerlaubnis noch sechs Monate (§ 29 Abs. 1 Satz 3 FeV). Danach muss er eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen.
Da Katar nicht zu den in der Anlage 11 zur FeV aufgeführten Staaten gehört, muss dein Freund dazu die Nachweise über den Sehtest und die lebensrettenden Sofortmaßnahmen erbingen und .sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen. Eine vorherige Fahrschulausbildung braucht er aber nicht zu absolvieren (§ 31 Abs. 2 FeV).

ist n icht in der EU er mussd en schein glaub ich neu machen

lg

gehört das zur eu? falls ja, gilt der auch hier, falls nein muss der hier so ne umrüstung oder so machen, aber nicht ganz neu