FSJ nach 10ter Klasse?

1 Antwort

Schulpflicht in NRW kann man doch ganz einfach googeln!

10 Jahre Vollzeitschulpflicht (9 Jahre am Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang), danach Pflicht zum Besuch eines Berufskollegs für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird, also immer bis einschließlich letzten Schultag vor den Sommerferien.