Frisch getrennt, zuhaus ausgesperrt, Schlösser ausgetauscht, darf die (Noch)-Ehefrau das?

5 Antworten

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  • Nein, das darf sie nicht.
  • Wenn Du dort wohnst und gemeldet bist, dann darfst Du die Wohnung betreten.
  • Gleichwohl denke ich, Du solltest nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen, sondern sofort einen Nachsendeantrag bei der Post stellen, so dass dir keine Postsendungen verloren gehen. Hol die Kartons ab, so dass nichts gestohlen werden kann. Die Frau ist ausgetickt, ob nun mit oder ohne Grund, und manchmal muss man dann auch einfach getrennte Wege gehen und nicht noch länger kämpfen.

**In Ergänzung der Antwort von TmasterHD****:

Wenn die Wohnung Dir gehört - sofort zum Anwalt gehen und einen Antrag auf "Zuweisung der Ehewohnung" im Rahmen einer einstweiligen Anordnung beim Familiengericht stellen. So hoppla hopp einfach rausschmeißen geht nicht -außer, sie hat dir dir einen Auszugstermin gestellt, den du nicht eingehalten hast. Auch die Übergabe der Sache muss ausgehandelt und bestimmt werden.

Für evtl. entstandenen Schaden kannst du sie haftbar machen.

Nein ... das darf sie nicht ... du kannst gegen ein solches Vorgehen deiner Ehefrau (wegen Besitzstörung ...etc.) bei Gericht klagen ... und wenn du entsprechende Beweise hast, dann wird deine Klage Erfolg haben.

UND ... du solltest dich unbedingt von einem Rechtsanwalt vertreten lassen ...!!!

wenn sie Alleineigentümerin des Hauses ist, ja - ansonsten nein.

kommt drauf an wem das haus gehört, bzh auf welchen namen der mietvertrag läuft. wenn es ihr gehört ja, wenn es euch zusammen gehört müsst ihr das klären, wenn es dir gehört, schmeiß sie raus