Freund bringt Technik aus den USA mit, Zoll(Nach AT)?
Hallo,
also folgende Situation. Mein Freund lebt seit letzten Jahr in den USA und ich möchte mir ein neues Macbook kaufen. Da die Teile hier in Österreich im Vergleich zu den USA eine Frechheit kosten ( Steuern in den USA einfach wow...) würde er mir eins mit einer Deutschen Tastatur kaufen und nach Österreich mitbringen. Folgende Fragen.
Wenn das Notebook ausgepackt ist und in einer Notebooktasche als sein Eigentum mitgebracht wird, ist dies zu verzollen ?
Andernfalls wenn das wegen der ganzen Coronasache nicht klappt und er mir das Notebook zuschickt, gäbe es eine Möglichkeit den Zoll zu umgehen ?
Danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf freundliche Antworten anstatt auf unnütze Kritik :)
4 Antworten
Auch in Österreich muss das MacBook bei der Einreise angemeldet werden:
Einreise aus Nicht-EU-Staaten
Zollanmeldung von Waren
Folgende Waren müssen Sie deklarieren:
• Waren, die nicht für Ihren persönlichen Ge- oder Verbrauch oder den Ihrer Haushaltsangehörigen bestimmt sind,
• Waren, die außerhalb der EU erworben wurden, die die Freimengen für Tabakwaren, Alkoholika, nicht schäumende Weine, Bier und Arzneimittel oder die Freigrenze von 430 € für Flugreisende oder 300 € für alle anderen Reisenden für andere Waren über- steigen (siehe Tabelle nächste Seite),
• Waren, die gesonderten Einfuhrverboten und -be- schränkungen unterliegen.
Mit zu deklarierenden Waren müssen Sie zwecks Zollan- meldung den „Rotkanal” (speziell ausgewiesener Aus- gang für Reisende, die zu deklarierende Waren einführen) benützen. Hat eine Zollstelle keine getrennten Kontrol- lausgänge, deklarieren Sie diese Waren bitte von sich aus. Im Zuge der Zollanmeldung sind der Zoll und die sonstigen Eingangsabgaben (z. B. die in Österreich gel- tende Umsatzsteuer) grundsätzlich zu bezahlen. Bei der Berechnung dieser Abgaben wird meist vom Kaufpreis ausgegangen. Bewahren Sie daher Einkaufsbelege oder Rechnungen über die im Ausland gekauften Waren auf.
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Wenn Sie keine anzumeldenden Waren mitführen, benützen Sie den sogenannten „Grünkanal” (speziell ausgewiesener Ausgang für Reisende, die keine zu deklarierenden Waren einführen).
Wenn er es schickt wird es auch zolltechnisch erfasst und die Einfuhrumsatzsteuer wird fällig.
Dabei ist es ganz egal, ob er es als seines ausgibt, irgendwie anders verpackt oder sonst irgendwie trickst. Er ist beweispflichtig wo das Teil erworben wurde, nicht der Zoll.
Wenn er aber länger in den USA lebt, könnte er Gegenstände als Umzugsgut/Übersiedlungsgut deklarieren, dafür gelten wieder andere Bestimmungen.
Da musst du mal schauen, was Österreich für Bestimmungen hat.
Ja, es ist zu verzollen. Denke auch daran das du jedes mal wenn du über die Grenze gehst erwischt werden kannst. Ich weiss nicht wie das in AT, in DE ist Steuerbetrug eine Straftat.
Wie es in Österreich ist musst du selber erkundigen.
In Deutschland geht jede Sendung aus dem nicht EU-Land durch den Zoll.
Mit dem zweiten kann das auch zu Problemen führen, wenn er bei der Einreise kontrolliert wird und nicht nachweisen kann, was wer bei der ausreise schon dabei hatte. Das steht auf der Seite vom deutschen Zoll:
Wertvolle GegenständeSollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer und Schmuck, mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland) zu verwenden. Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.
Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist. Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.
Definitiv klappt es nicht. Solche Sachen werden vorzeitig gestohlen vom Kurierdienst.
Immer das Kleingedruckte Lesen. Das 1. Problem wird sein: Lithium Akkus, diese werden oft nicht beim Versand akzeptiert - oder nur als Gefahrengut. Auch Versichert wird der Schaden oft nicht voll ersetzt.
Solche Geräte werden ja wohl kaum unversichert verschickt, da kann man das ziemlich sicher ausschließen oder bekommt den Schaden ersetzt.