Fremdsprache Abitur (Hessen): Wie lautet die Rechtsvorschrift, die besagt, dass vier Jahre 2. Fremsprache erforderlich sind?
3 Antworten
Für das Abitur selbst reicht dir eine Fremdsprache (bspw. Englisch), die du bis zum Ende belegen musst. Halbjahre davor kannst du z.B. mit einer weiteren Naturwissenschaft ausgleichen. Google mal "Einbringverpflichtung Hessen Abitur".
Dein gewünschter Link: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.id=jlr-LehrBiGHE2011rahmen&showdoccase=1&doc.hl=1&documentnumber=1&numberofresults=2¤;tNavigationPosition=1&doc.part=R¶mfromHL=true#docid:7117229,3,20150416
Zur Aufnahme in die Oberstufe brauchst du aber eine 2. Fremdsprache. Oder aber die Schule kann selbst dafür sorgen, dass ab der Einführungsphase eine zweite Sprache beigebracht wird. Bei reinen Gymnasien ist das eher selten der Fall, das ist also Schul-abhängig.
In GANZ Deutschland gilt, dass man für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife" ("Vollabitur") eine zweite Fremdsprache gelernt haben muss.
Am Gymnasium ist dies ab Klasse 6 der Fall (meist Französisch, Latein, Spanisch) und diese 2. FS muss bis entweder Klasse 9 (bei G9 sogar bis Klasse 10) durchgängig gelernt werden, und zwar als schriftliches Pflichtfach.
Steigt man aber aus anderen Schulformen (z.B. Realschule) , wo die 2. FS NICHT vorgeschreiben ist und hat dieses eben NICHT belegt, in die Oberstufe eines Gymnasiums oder auch Gesamtschule ein, dann muss man eben DREI Jahre lang bis zur Abiturprüfung eine 2. Fremdsprache neu lernen.
(Und das ist auch gut so.)
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.id=jlr-LehrBiGHE2011rahmen&showdoccase=1&doc.hl=1&documentnumber=1&numberofresults=2¤;tNavigationPosition=1&doc.part=R¶mfromHL=true#docid:7117229,15,20090815
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