(Freiwillige) Feuerwehr - wie ist das mit den einsätzen geregelt?

10 Antworten

Auch wenn es sich um eine freiwillige Feuerwehr handelt, besteht für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte eine Dienstpflicht. Ein altes Sprichwort bei der FF ist "Eintritt und Austritt sind freiwillig - alles dazwischen ist Dienst".

Das bedeutet grundsätzlich, dass man sich verpflichtet, bei einem Alarm umgehend zum Feuerwehrhaus zu eilen und am Einsatz teilzunehmen. Dabei spielen Wochentag oder Tageszeit keine Rolle.

Ein (ziviler) Arbeitgeber hat Dich per Gesetz von der Arbeit freizustellen, damit Du zum Einsatz kannst, kann sich aber den entstandenen Lohnausfall bzw. Schaden von der Kommune ersetzen lassen.

Natürlich gibt es einige (wenige) Ausnahmen von der Pflicht am Einsatz teilzunehmen, z.B.
- wenn Du eine andere hoheitliche Aufgabe als Hauptberuf ausführst (Polizisten etc.) während der Arbeitszeit
- bei Krankheit oder Verletzung
- bei temporärer Dienstuntauglichkeit aus psychischen Gründen (Trauerfall in der Familie, Probleme in der Beziehung oder dem Job)
- bei Alkoholkonsum
- bei urlaubs- oder berufsbedingter Reise
- ...

Aber das sind wie gesagt Ausnahmen. Normalerweise solltest Du bei einem Einsatz alles stehen und liegen lassen und zur Einsatzstelle eilen. Immerhin wartet dort sehr wahrscheinlich jemand, der in Not geraten ist...

Im Grunde genommen ist das aber auch kein allzu großes Problem. Denn bei den meisten Feuerwehren gibt es heute sogenannte Alarmierungsschleifen. D.h., es werden nicht bei jedem Einsatz alle Kräfte alarmiert, sondern nur eine bestimmte Anzahl an Kräften. Je nach Struktur und Größe der Wehr werden z.B. feste Fahrzeugbesatzungen alarmiert, Spezialkräfte (Atemschutzgeräteträger, Sanitäter/First Responder, Führungsgruppe, ...), einzelne Gruppen oder auch nach tageszeitlicher Verfügbarkeit.

Und einmal weg von den Einsätzen: Auch für den normalen Dienst- und Ausbildungsbetrieb besteht eine Teilnahmepflicht. Denn wenn Du aufgrund häufigem Fehlens die Technik und die Geräte nicht beherrscht, dann kannst Du nicht nur anderen nicht helfen, sondern bist im Zweifel auch eine Gefahr für Deine eigenen Kameraden im Einsatz...
Natürlich kann man schon aus beruflichen aber auch aus persönlichen Gründen nicht immer zu jeder Zeit an jedem Dienst teilnehmen. Bei einer auffällig geringen Dienstbeteiligung wird es aber sicherlich Gespräche mit der Wehrführung geben...


Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

naturfreak100  27.02.2019, 20:17

Wie ist das bei minderjährigen, können mir dies meine Eltern verbieten, dass ich zum Einsatz ausrücke?

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26Sammy112  27.02.2019, 22:16
@naturfreak100
Wie ist das bei minderjährigen, können mir dies meine Eltern verbieten, dass ich zum Einsatz ausrücke?

Kurz gesagt: Ja.

Der Einsatz von Minderjährigen ist generell eines der umstrittensten Themen im Bereich der Feuerwehr.

Viele Bundesländer haben in ihren Feuerwehr- und Brandschutzgesetzen ein Mindestalter von 18 Jahren für den Eintritt in den aktiven Dienst verankert. Andere, wie z.B. Schleswig-Holstein, ermöglichen zwar den Eintritt in die Einsatzabteilung mit 16 Jahren, verbieten aber gleichzeitig den Einsatz von Minderjährigen (also im Alter von 16 bis 18 Jahren nur Ausbildung, kein Einsatz). Wieder andere ermöglichen den Einsatz von 16-jährigen "außerhalb des Gefahrenbereichs" - wobei es rege Diskussionen darüber gibt, wo bei einem Einsatz "außerhalb des Gefahrenbereichs" ist bzw. ob sich das nicht an sich schon widerspricht.

Solltest Du in einem Bundesland wohnen, wo die Teilnahme an Einsätzen als Minderjähriger erlaubt ist, dann benötigst Du als allererstes einmal die Einwilligung Deiner Eltern, überhaupt in den aktiven Dienst wechseln/eintreten zu dürfen. Sie können dann auch darüber entscheiden, ob Du an Einsätzen teilnehmen darfst. Geben sie ihr OK (schriftlich!), dann haben im Einsatz die Führungskräfte (Gruppenführer, Einsatzleiter) die Verantwortung für Dich. Sie müssen also jeweils beurteilen, was sie Dir psychisch und physisch zutrauen können. Und das ist alles andere als einfach, vor allem unter Zeitdruck im Einsatz. Deshalb gibt es bei vielen Wehre interne Anweisungen, die das Mindestalter auf 18 setzen.

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Heist nicht um sonst, 24h am Tag, 7 Tage die Woche!

Wenn ne Alarmierung kommt, bist du verpflichtet solange du dadurch niemanden Gefährdest und es dir möglich ist zum Einsatz zu gehen..,

Wenn du grade ne Stunde Autofahrt oder so weg bist lohnt es sich für gewöhnlich nicht noch zur Feuerwehr zu gehen es sei wir sprechen von einer Großschadenslage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Maschinist /Servicetechniker für Feuerwehr Einsatzfahrzeuge

Ja, immer wenn ein(e) Feuerwehrmann/(-frau) kann, ist er/sie verpflichtet an einem Einsatz teilzunehmen. Es gibt natürlich Gründe warum man nicht zu einem Einsatz kommen kann. (Krankheit, örtliche Abwesenheit, Alkoholkonsum, etc)

Es ist nicht blöd geregelt. Es machen ja immerhin alle freiwillig  

wenn es einen Einsatz gibt, muß man ausrücken.

Wenn du in der feuerwehr bist solltest du wenn möglich immer zu den einsätzen kommen. Nachts, während der arbeit etc. Letztendlich ist es die Freiwillige feuerwehr und daher nicht verpflichtend jedoch ist es sinnlos in die feuerwehr einzutreten ohne auf einsätze zu wollen. Du musst natürlich nicht zu einsätzen wenn du krank bist oder zum beispiel auf deine kinder aufpasst und die allein lassen müsstest. Du gefährdest dich und auch deine kollegen wenn du krank mit zum einsatz fährst.


Anonym0533  19.11.2019, 14:52

Und wieder so ein Fall von Unwissenheit

Mit dem Eintritt in den aktiven Feuerwehrdienst verpflichtet man sich bei Alarmierung am Einsatz teilzunehmen.

Natürlich gibt es Ausnahmen. Krankheit etc.

Auch der Arbeitgeber, sofern zivil, ist verpflichtet dich gehen zu lassen

Es ist lediglich Ein- und Austritt in und aus der FW freiwillig

Übungen und Einsätze gehören zum Dienst und sind Pflicht!

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