Freifinanzierte Wohnung, was bedeutet das?
Hallo ich habe heute ein Angebot vom Bauverein bekommen und da steht "Freifinanzierte Wohnung" und bei meiner jetzigen Wohnung stand im Vertrag "öffentlich geförderte Wohnung" ...was bedeutet freifinanziert und öffentlich finanziert ? Könnt ihr mir den unterschied erläutern ? Wird also die neue Whg mit freifinanzierung nicht weiterhin von der ARGE übernommen oder wie verstehe ich das..
2 Antworten
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doch kann sein, die unterliegt einfach nicht der mietpreisbindung, die andere ist eine wbs wohnung, wo sie nur bestimmte miete nehmen dürfen, bei frei finazieert ist halt angebot und anchfrage, aber die bezahlen die arge auch, wenn sie nicht zu teuer sind..
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Die "freifinanzierte " wird bei angemessener Miete übernommen.
Für "öffentlich geförderen" Wohnraum, braucht man einen Wohnberechtigungsschein, auch §5-Schein genannt.
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wenn die miete angemessen für das objekt ist, heisst nicht, dass das amt es zahlt, es kann ja sein, dass es ein neubau mit fussbodenheuizung etc ist, der kostet dann sagen wir 7€/qm, das wäre angemessen, zahlt aber das amt nicht...
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extrasachen meinst du nä ...okay das verstehe ich, danke.
Ich habe hier einen Mietspiegel und die Miete ist angemessen :-) Also brauch ich nicht beunruhigt sein, das ich da irgendwie Probleme bekomme wenn ich diese Whg nehme oder ? Danke.