Freiberufler oder Gewerbetreibender?

3 Antworten

Grundsätzlich gehört das nicht zu den Katalog Berufen, die dadurch dich zum Freelancer machen, aber man kann es so auslegen, damit es als Freelancer eingeordnet werden kann.

AFAIK darfst Du als Freiberufler ohne Gewerbeschein keine Unteraufträge vergeben.

Gewerberechtlich ist das ein Freier Beruf , wenn die Tätigkeit auf einem höheren Niveau ausgeübt wird, wie es an einer Hochschule gelehrt wird. Ist jetzt die Frage, ob du gewerberechtlich unbedingt als Freier Beruf eingestuft werden möchtest. Der Freiberufler hat ein höheres Ansehen, möchte daher regelmäßig kein Gewerbetreibender sein.

Davon unabhängig ist die Frage , ob das Finanzamt dich als Freiberufler einstuft. Die Kriterien hier sind ähnlich. Das haette Vorteile bei der Gewerbesteuer, da der Freiberufler nicht der Gewerbesteuer unterliegt . Wenn dich das Finanzamt als Freiberufler einstuft , ist das aber regelmäßig erst mal eine unverbindliche Einstufung. Rechtssicherheit bekommt man nur durch eine verbindliche Auskunft, ähnlich einem Gutachten, das dann eventuell noch gebührenpflichtig ist.