Freianlagen nach HOAI?
Schuldet der (General-) Planer gem. HOAI Grundleistungen auch für Freianlagen eine statische Planung? Z. b. für ein Zaunfundament oder ein Mastfundament?
1 Antwort
Kommt drauf an, was im Auftrag vereinbart wurde. Wenn das praktisch eine schlüsselfertige Übergabe ist, dann sollte auch die Statik mit drin sein.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Bauplanung tätig seit 1979