Frauenarzt darf/kann mir kein Rezept ausstellen?

3 Antworten

Bei jungen Frauen bis zum 22. Geburtstag erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel.

Ab dem 18. Geburtstag fällt eine gesetzliche Zuzahlung (Rezeptgebühran.

Wenn du noch keine 22 Jahre alt bist, erklärt sich der Schlamassel wahrscheinlich aufgrund des Mehrbedarfs im Langzeitzyklus.

Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen gemäß § 12 SGB V ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Deshalb haben manche Frauenärzte Angst, in Regress genommen zu werden, wenn sie mehr als eine 3-Monats-Packung im Quartal verordnen.

Wende dich telefonisch oder per Mail an deine Krankenkasse.

Schau z.B. mal hier:

https://www.barmer.de/expertenforen/rezept-pille-217270

Alles Gute für dich!

Hallo,

warum dir der Frauenarzt kein Rezept ausstellen kann, musst du in der Praxis klären.

Wir können dir nicht sagen, ob etwas (oder was genau) gegen die Ausstellung spricht und anhand deines Textes, den ich nicht richtig nachvollziehen kann, kann ich mir nicht wirklich eine Begründung herleiten.

Ich weiß, dass es Praxen gibt, die genau nachverfolgen, wie viele Tabletten der Patient noch hat. Wird zu früh bestellt, wird kein neues Rezept ausgestellt. Vielleicht gibt es eine Verwechslung mit einer gleichnamigen Patientin?

Das ist aber nur eine Vermutung.

Ich geh davon aus, dass du jetzt in dem Alter bist, in dem du die Pille selber zahlen musst.


AWlailntaer 
Beitragsersteller
 07.09.2021, 14:53

Bin letzten Monat 21 geworden. Aber da ändert sich doch nichts, ausser das ich sie selber zahle oder?

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