Frage zur Rückerstattung der Reservierungsgebühr bei verschwiegenen Altlasten?

3 Antworten

Zumindest bei Maklern wurde höchstrichterlich entschieden, dass eine solche Gebühr nicht rechtens ist. Das dürfte, mit der gleichen Begründung, auch bei einem Bauträger der Fall sein.

Zu einer erfolgsunabhängigen Provisionszahlung sind die Kunden nicht verpflichtet. BGH-Urteil vom 20.04.2023, Az.: I ZR 113/22.

Du hast also eine Reservierungsvereinbarung bekommen/unterschrieben, bevor man Dir den Kaufvertragsentwurf übersandt hat, aus dem sich die Einzelheiten über den beabsichtigten Kaufvertrag ergeben? Hmm, woraus schließt denn der Verkäufer, dass Du Dir sicher bist, das Haus erwerben zu wollen?

Nach aktueller Rechtsprechung muss die Reservierungsgebühr in voller Höhe zurückgezahlt werden.

Die Gebühren beim Notar für die Vertragserrichtung fallen an, wenn Du den Notar mittelbar oder unmittelbar beauftragt hast. Die meisten Notare verzichten aber auf eine Berechnung, auch wenn die Beurkundung nicht stattfindet, zumal es sich hier wahrscheinlich um einen Standardvertrag handelt.

Tipp am Rande: Wenn Du als Käufer den Notar bezahlen sollst, dann suche Dir einen eigenen Notar aus

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig