Frage zum Fristablauf eines ärztlichen Fahrverbots?
Hallo zusammen,
ich hatte am 31.12. einen Schlaganfall. Das Krankenhaus hat im Entlassungsbericht vom17.01. geschrieben, dass eine Fahruntauglichkeit für 3 Monate besteht. Auf meine Rückfrage teilte mir das Krankenhaus nun mit, dass aufgrund meines Krankheitsverlaufes das Risiko für einen erneuten Schlaganfall in einem Bereich ist, der keine Einschränkung meiner Fahrtauglichkeit impliziert. lch habe auch weder körperliche noch geistige Einschränkungen. Auch im Reha-Bericht wird mir attestiert, dass meine Fahrtauglichkeit gegeben ist.
Es stellt sich für mich nun die Frage, ab wann ich wieder Autofahren darf? Zum 01.04. (3 Monate nach dem Schlaganfall) oder zum 18.04. (3 Monate nach Ausfertigung des Arztberichtes)? Kann mir jemand die Frage beantworten?
1 Antwort
Ein ärztliches Fahrverbot ist nicht bindend sondern eher eine Empfehlung .
Bindend ist nur ein Behördliches angeordnetes Fahrverbot !
Das ärztliche Fahrverbot kommt erst zum tragen solltest du einen Unfall verursachen .
Dein empfehlendes Fahrverbot wurde durch den Reha Arzt aufgehoben . Ab diesem Zeitpunkt besteht deine Fahrtauglichkeit uneingeschränkt wieder !
Ok, dann hätte ich ja schon seit dem Reha-Ende wieder fahren können und hätte mich nicht so einschränken müssen.