Frage zu Schwesternwohnheim und ausbildung?

2 Antworten

Ich kenne es so, dass man ab Ausbildungsbeginn im Schwesternwohnheim wohnen darf, auch wenn man noch keine 18 Jahre alt ist - natürlich immer vorausgesetzt, dass im Schwesternwohnheim überhaupt etwas frei ist (was leider nicht an jedem Klinikum selbstverständlich ist).


xLisxchaaa 
Beitragsersteller
 23.09.2015, 16:19

müssen die Eltern einverstanden sein ? 

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Cerealie  23.09.2015, 16:32
@xLisxchaaa

Ja. Die Eltern müssen sowohl deinen Ausbildungsvertrag unterschreiben (wenn du noch keine 18 bist) als auch das Zimmer im Schwesternwohnheim "anmieten" (also den Mietvertrag unterschreiben).

Du selbst bist ja erst ab dem 18. Geburtstag voll geschäftsfähig und kannst (darfst) erst ab dem Tag einen Mietvertrag selbstständig abschließen.

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Das sagt Dir Dein Ausbildungsbetrieb, das ist denen überlassen, dazu gibt es keine allgemein gültige Regelung.


xLisxchaaa 
Beitragsersteller
 23.09.2015, 16:20

müssen die Eltern einverstanden sein

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