frage zu abmahnung von anwaltskanzlei Frommer Legal?

2 Antworten

habe mit per einschreiben geschickt

Dann kannst du doch einfach anhand der Sendungsverfolgungsnummer überprüfen, ob das Ganze angekommen ist. Hast du das bisher nicht getan, oder wo besteht das Problem?

was soll ich machen ?

Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist sinnvoll, wenn diese lediglich zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr ohne Präjudiz bzw. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben wird. Wenn der in der Abmahnung vorgeworfene Verstoß tatsächlich haltlos ist, solltest du nichts zahlen und neben der modifizierten Unterlassungserklärung auch definitiv eine schriftliche Erklärung abgeben, in der du dies (begründet) klarstellst.

Verschicken tust du das Ganze im Übrigen bitte per Einschreiben-Einwurf, nicht mit einfachem Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein (in letzteren Fällen kann die Annahme verweigert werden). Die Alternative ist beA, wenn du ein EGVP-Postfach hast.

Wende dich bitte im Zweifel an den Verbraucherzentrale e. V. deines Bundeslandes, wenn du im außergerichtlichen Verfahren Hilfe brauchst und / oder Probleme mit der Formulierung von Schriftsätzen hast. Spätestens wenn das Ganze auf eine Klage hinauslaufen sollte, wäre dir auch dringlichst anzuraten, dich an einen Fachanwalt für Medienrecht zu wenden. Sofern du nur geringes Einkommen hast steht dir ggf. auch Beratungs- (außer in Hamburg und Bremen) und Prozesskostenhilfe zu.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

PazanCCCP 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 19:07

ja wenn ich die sendenummer bei der post verfolgungs seite eingeben kriege ich kein ergebnis da steht sie ist falsch oder nicht vorhanden, ich kann mir das nur so erklären das es eben schon knapp 4 wochen her ist und die ist eben gelöscht/nicht mehr im system

ruhrgur  24.09.2024, 09:46
@PazanCCCP

Die Sendungsnummer eines Einschreibens ist m. W. n. drei Monate lang gültig. Wie gesagt, im Zweifel bitte erneut hinschreiben und zwar per beA (via EGVP) oder Einwurf-Einschreiben.

Eine UE ist letztendlich ein Vertrag. Die modUE muss von der Gegenseite akzeptiert werden um wirksam zu werden.

Hast du die UE selber geschrieben oder wo kam die her? Vielleicht ist sie der Gegenseite zu wenig weit gefasst und daher nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr auszuräumen.