frage zu abmahnung von anwaltskanzlei Frommer Legal?
hallo ich habe ein 2ten brief erhalten von frommer legal auf den 1ten habe ich eine MOD UE geschrieben und abgeschickt
jetzt im 2ten steht das ich bis jetzt nicht geantwort habe und auch kein geld den überwiesen habe. aber die MOD UE die ich den geschickt habe , habe mit per einschreiben geschickt. das heist wenn die es nicht erhalten haben , dann
hätte ich es doch von der post zurück erhalten haben. und 2tens den ersten brief den ich erhalten habe war von einem anwalt und jetzt der 2te ist von einer anwältin also immer noch von frommer blos das die sache von 2 unterschiedlichen anwälten bewarbeit wird, find ich komisch. und ausserdem bieten die mir hier im 2ten brief auch raten zahlung an was im ersten nicht war. und auf der 2ten seite steht auch am anfang da ich mich bei ihnen nicht gemeldet habe gehen die davon aus das ich schuldig bin., so ein quark.
und jetzt in dem 2ten brief und wieder so ne unterlasungserklärung. was soll ich machen ? soll ich nochmal eine MOD UE erklärung abschicken mit einschreiung und diesmla auch mit rückschein? oder lügen die einfach nur? und ps eine email mit der MOD UE vorab habe ich nicht geschickt. nur eben die MOD UE mit einschreiben
kann mir jehman rat geben. danke für eure hilfe und zeot. bleibt gesund.
und noch was die habe die erste frist eingehalten ich muss ihre unterlansungerklärung bis zum 28.8.24 einrechen und habe meine MOD UE am 25.8.24 abgeschickt ( natürlich nur die MOD UE und nicht deren)
2 Antworten
habe mit per einschreiben geschickt
Dann kannst du doch einfach anhand der Sendungsverfolgungsnummer überprüfen, ob das Ganze angekommen ist. Hast du das bisher nicht getan, oder wo besteht das Problem?
was soll ich machen ?
Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist sinnvoll, wenn diese lediglich zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr ohne Präjudiz bzw. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben wird. Wenn der in der Abmahnung vorgeworfene Verstoß tatsächlich haltlos ist, solltest du nichts zahlen und neben der modifizierten Unterlassungserklärung auch definitiv eine schriftliche Erklärung abgeben, in der du dies (begründet) klarstellst.
Verschicken tust du das Ganze im Übrigen bitte per Einschreiben-Einwurf, nicht mit einfachem Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein (in letzteren Fällen kann die Annahme verweigert werden). Die Alternative ist beA, wenn du ein EGVP-Postfach hast.
Wende dich bitte im Zweifel an den Verbraucherzentrale e. V. deines Bundeslandes, wenn du im außergerichtlichen Verfahren Hilfe brauchst und / oder Probleme mit der Formulierung von Schriftsätzen hast. Spätestens wenn das Ganze auf eine Klage hinauslaufen sollte, wäre dir auch dringlichst anzuraten, dich an einen Fachanwalt für Medienrecht zu wenden. Sofern du nur geringes Einkommen hast steht dir ggf. auch Beratungs- (außer in Hamburg und Bremen) und Prozesskostenhilfe zu.
LG
Die Sendungsnummer eines Einschreibens ist m. W. n. drei Monate lang gültig. Wie gesagt, im Zweifel bitte erneut hinschreiben und zwar per beA (via EGVP) oder Einwurf-Einschreiben.
Eine UE ist letztendlich ein Vertrag. Die modUE muss von der Gegenseite akzeptiert werden um wirksam zu werden.
Hast du die UE selber geschrieben oder wo kam die her? Vielleicht ist sie der Gegenseite zu wenig weit gefasst und daher nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr auszuräumen.
ja wenn ich die sendenummer bei der post verfolgungs seite eingeben kriege ich kein ergebnis da steht sie ist falsch oder nicht vorhanden, ich kann mir das nur so erklären das es eben schon knapp 4 wochen her ist und die ist eben gelöscht/nicht mehr im system