Frage Studium Cybergrooming?
Hallo. Ich beschäftige mich im Rahmen des Studiums intensiv mit der Problematik „Cybergrooming“. Bin gerade leicht verzweifelt, wegen 2 Fragen. Deshalb würde ich euch bitten (Wer Ahnung hat) mir gerne so ausführlich wie möglich zu helfen. Danke im Vorraus.
Habe die Fragen vergessen:
Welche „Handlungen“ (wird nur so im Gesetz erwähnt) sind unter Strafe gestellt? Wenn jemand alle aufzählen (sofern möglich) würde wäre ich dankbar.
Was ist, wenn der Täter das Alter des Gegenüber nicht kennt (Strafbarkeit nur unter 14)? Beispielsweise, wenn er erst während des Tatvorhergang danach fragt und danach die Tat abbricht, wenn der gegenüber unter 14 ist? Danke