Frage an einen Steuerberater/Experten?
ich habe ein Unternehmen und bekomme regelmäßig Rechnungen meines Händlers im Ausland. Der Händler berechnet mir Mehrwertsteuer und zeichnet eine deutsche Umsatzsteuer Nummer auf den Rechnungen aus. Was mich sehr wundert. Da ich nicht denke das der Chinese diese Umsatzsteuer auch bezahlt 😅 jedenfall zieh ich diese als Vorsteuer jeden Monat ab und muss daher weniger Umsatzsteuer bezahlen.
nächsten Monat habe ich eine Prüfung der Umsatzsteuer. Ich habe alles richtig bezahlt. Was ist aber wenn der Chinese von dem ich die Vorsteuer ziehe diese nicht zahlt? Könnte es sein dass ich diese dann nachzahlen muss? Aber eigentlich kann ich ja nicht wissen ob er es zahlt oder nicht? Ist ja nur eine Vermutung. Kann ich deshalb eine Nachzahlung bekommen oder nicht falls er diese Steuer die ich gezogen habe nicht gezahlt hat?
grüsse
Simon S.
1 Antwort
Ich denke auch, dass der chinesische Händler die an ihn gezahlte Mehrwertsteuer nicht an das deutsche Finanzamt abführt. Er ist diesem auch nicht steuerpflichtig. Ich denke, Du hast mit der bezahlten Mehrwertsteuer lediglich einen so verdeckten Aufpreis gezahlt.
Sicherheitshalber würde ich an Deiner Stelle den eigenen Steuerberater fragen.
Diese Erklärung halte ich für falsch. Ich bin sogar der Meinung, dass Du die MWST an den Händler nicht zahlen musst und solltest. Ich befürchte, dass Du Dir einen besseren Steuerberater suchen solltest.
Vielen Dank für die Antwort. Ich denke das werde ich tun..
Nachtrag: Ich las eben folgendes - womit ich meine o.g. Meinung zurücknehme:
aus dem Link: Merkblatt: Import von Waren aus Drittländern - Handelskammer Hamburg (ihk.de)
EinfuhrumsatzsteuerHierbei handelt es sich um eine besondere Erhebungsform der Mehrwertsteuer mit einem Regelsatz von derzeit 19 Prozent (ermäßigter Satz 7 Prozent). Für vorsteuerabzugsberechtigte Importunternehmen stellt diese Abgabe letztlich keinen Kostenfaktor dar, da gezahlte Einfuhrumsatzsteuern in voller Höhe als Vorsteuern abgesetzt werden können.
Ein guter Steuerberater könnte die Begründung dafür liefern.
Und möglicherweise muss der chin. Händler beim Zoll / bei der Einfuhr diese MWST bezahlen, sonst darf er nicht einführen..
Den Import bezahlt der Händler. Den muss ich nicht bezahlen. Dieser wird vom Händler übernommen und mit einem Satz auf der Rechnung „this invoice includes all import cost“ vermerkt. Es geht um die Mehrwertsteuer. Nicht die Einfuhrsteuer. Denn auf der Rechnung steht eine extra Position „includes 19% vat“. Also 19% Mehrwertsteuer im Produktpreis enthalten. Diese 19% ziehe ich als Vorsteuer auch ab. Jetzt habe ich die Befürchtung wenn zb. Das Finanzamt von mir 2.000 Umsatzsteuer meiner Verkäufe bekommt, ich aber zb. 500€ von der Rechnung abziehe (weil MwSt berechnet wurde) und diesem dem Finanzamt fehlen, das sie sagen das ich dafür aufkommen muss. Dann müsste ich von den letzten Jahren etliche tausende Euro nachzahlen die mein Händler berechnet aber nicht gezahlt hat. Da sie ja dem Finanzamt fehlen.
Da ist ein guter Steuerberater, der sich mit Import aus Drittländern auskennt, wichtig. (Dieser bin ich leider nicht) Und wenn Du nur eine einmalige Beratung in Anspruch nimmst bei einem echten Experten - wäre mir das fundierte Wissen etwas wert.
danke trotzdem. Ich werde mir einen suchen der sich besser auskennt
Das denke ich auch. Aber mein Steuerberater meint wenn das Finanzamt „blöd kommen will“ könne sie sagen dass ich das Geld zurückzahlen muss da es ihnen fehlt und es mein Händler ist. Stimmt das?