Frage?

1 Antwort

Das kommt darauf an:

Beispiel: Das Märchen "Rotkäppchen hat 984 Wörter.

Eine Inhaltsangabe sieht da so aus, und zwar mit 43 Wörtern:

Das Grimmsche Märchen erzählt: Rotkäppchen soll seiner Großmutter Kuchen und Wein bringen, verlässt trotz des Verbotes den Weg und nennt dem Wolf die Wohnung der Großmutter. Der Wolf frisst diese und anschließend Rotkäppchen. Der Jäger befreit die beiden, und der Wolf wird getötet.

Das heißt dann: Wenn deine "Kurzgeschichte" (?) 30 Seiten lang ist, dann ist das mit 1 1/2 Seiten in Ordnung.

Wenn die Kurzgeschichte aber nur zwei Seiten ist, dann ist das keine Inhaltsangabe sondern vielleicht eine Nacherzählung.


adorablecutie 
Beitragsersteller
 08.11.2021, 16:14

Sie geht leider nur 2 Seiten, also die Kurzgeschichte… aber ich schaffe es nicht so zu kurz zu fassen…

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Nadelwald75  08.11.2021, 16:16
@adorablecutie

Inhaltsangabe ist vor allem kurz, nennt den Titel und den Verfasser, gibt die Handlung in kurzen klaren Sätzen wieder, und zwar nur die Dinge, die zum Verständnis der Geschichte notwendig sind, steht in der Gegenwart..

Nicht aber den kompletten Inhalt mit Meinungen oder Stilmerkmalen usw., braucht keine wörtliche Rede, keine Einleitung und keinen Schluss.

Wenn du sie korrigierst, dann unter dem Gesichtspunkt: Was kann ich noch kürzer sagen, was kann überhaupt wegfallen.

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