FOTO im Supermarkt?

6 Antworten

Hallo zauny, kurz und bündig...,

ja, du darfst das, ...wenn du die (am besten schriftliche) Genehmigung des Hausherren vor den Aufnahmen hast und wenn du die (am besten schriftliche) Genehmigung aller aufgenommenen Personen hast!

So war es schon vorher, wurde nun aber zum 25.Mai 2018 durch das neue "dsgvo" aktuell noch einmal aufgekocht. Die gültige Rechtsprechung zum "Kunst Urheber Gesetz" und zum "Recht am eigenen Bild" ist ja bekannt und muss nun eben zum neuen Gesetz abgewartet werden. Im Wesentlichen wird von Rechtsfacheleuten zur Fotografie also nichts Neues erwartet. Dazu "Wolfgang Rau"

Begriffe in Anführungszeichen lohnen des Googelns :- )

Dies kommt ggf auf den Auftraggeber und den Hintergrund an.

Die Mitarbeiter werden das bestimmt als Sehgang entlarven. Kann aber sein, dass es ihnen trotzdem egal ist. Wenn die Leitung zufällig da ist, wird die sich eher bemühen, das zu unterbinden. Wenn du nicht auffällig bist, werden sie einen normalen Kunden kaum vom Einkaufen abhalten wollen. Kauf am Ende am Besten auch irgendetwas. Von außen würde ich das im Auto machen und erst nachdem du drinnen warst, sonst sehen sie dich schon fotografierend kommen und checken es noch schneller. Drinnen würde ich einen Whatsappchat faken, in dem irgendjemand zb fragt "haben die kellogs xy?" dann kannst du alle anderen fotografieren so in der Art "ne aber die haben das und das, aber das ist halt n Euro teuerer". In meiner Arbeit gibt es auch ein Fotografierverbot (ist ein Schild am Eingang) aber bei ein oder zwei Fotos sagt niemand was. Ist aber auch ein Unterschied, ob da jetzt ein Manager im Anzug da ist, oder jemand unscheinbares, vielleicht in Jogginghose und ausgelatschten Crocks.

Von welcher Agentur bist du denn, ich würde das auch gern machen, hört sich nach leicht verdientem Geld an :D

Einer "Agentur" sollte wissen, dass das nicht erlaubt ist. Sprich mit der Marktleitung ...... ansonsten bekommst du richtig Probleme

lass es, da hat sich etliches geändert; aber erst ab dem 25.05. d.J.

man braucht eine Erlaubnis und von den Personen eine Einverständniserklärung


DerKleineGrinch  21.05.2018, 10:52

Aber nur, wenn Personen erkennbar sind.

0
DerKleineGrinch  21.05.2018, 10:56
@peterobm
aber auch die Inneneinrichtung ist Tabu

Nicht wenn der Auftraggeber der Inhaber ist.

1
peterobm  25.05.2018, 15:32
@DerKleineGrinch

er schreibt von einer Agentur; ob die vom Inhaber beauftragt worden ist? Dann dürfte sich die Frage eigentlich nicht stellen.

0
DerKleineGrinch  25.05.2018, 15:34
@peterobm

Ob diese vom Inhaber beauftragt ist, weiß ich nicht. Steht wenigstens nicht in der Frage. Kann auch von der Konkurrenz sein.

0