Folgeattest?

3 Antworten

Normalerweise muss das Folgeattest ja am Tag der Verlängerung da sein.

Das ist nur zwingende Voraussetzung für den weitere Anspruch beim Bezug von Krankengeld.

Für die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist das aber keine zwingende Voraussetzung, auch wenn die Bescheinigung dem Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt werden muss - aber wenn das aus objektiven Gründen nicht möglich ist, dann ist es eben so.

Wenn Du weiterhin - also über das voraussichtliche Enddatum der Erstbescheinigung hinaus - krank bist, kann Dich Deine Hausärztin auch rückwirkend krankschreiben; das ist "nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen" rückwirkend möglich (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2), und das wird sie bei Feststellung einer weiterhin andauernden Erkrankung auch tun können.

Bei einer verschuldet verspätet vorgelegten Bescheinigung kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen (der muss man unter normalen Voraussetzungen aber keine große Bedeutung beimessen), und er darf das Entgelt für nicht durch eine Bescheinigung nachgewiesene Tage der Erkrankung einbehalten - aber nur so lange, bis die Bescheinigung vorgelegt wird.

Ruf beim ärztlichen Bereitschaftsdienst an und frage, welcher Arzt in deiner Nähe heute auf hat.

116 117 wenn ich das richtig in Erinnerung habe, das kann man aber Googeln.

Dann bist du auf der sicheren Seite.

  1. Sollte man solch eine Situation von vorne herein vermeiden, indem man bei Ausstellung der AU darüber nachdenkt, ob man sich rechtzeitig eine neue AU besorgen kann. Also z.B. auch dem Arzt sagen, wenn man an Wochenenden arbeiten muß, damit die in die AU einbezogen werden.
  2. Weiß hier niemand wie deine Ärztin so eine Situation händelt.
  3. Wie dein AG das sieht, kann auch niemand beurteilen. Kritisch wird es auf jeden Fall wenn Krankengeldbezug ansteht, was noch nicht der Fall ist.