Fischereischein verloren NRW: Was tun?
Mein Vater hat vor mehr als 40 Jahren sein Fischereischein gemacht. Nun findet er diesen leider nicht mehr. Mit seinen fast 80 Jahren könnte er die schriftliche Prüfung sicherlich nicht mehr bestehen.
Gibt es eine Möglichkeit diese noch zu besorgen? Er wurde immer fristgerecht verlängert, wo er damals die Prüfung abgelegt hatte kann er nicht mehr sagen.
3 Antworten
Der Schein müsste ja auf der fischereibehörde registriert sein.
Somit müsste die auch einen neuen Ausstellen können
Der Vater kann sich nach Verlustmeldung eine Zweitschrift ausstellen lassen. Die bekommt er aber nur beim Bürgerbüro der Stadt, die den letzten Originalschein ausgestellt hat.
Dein Vater muss nicht wissen, wo genau die Prüfung abgelegt wurde (steht auf der Urkunde nicht drauf), sondern lediglich den Landkreis benennen. Er wird doch wohl wissen, wo er zu der Zeit gewohnt hat. Bei der dortigen Unteren Fischereibehörde ist er registriert.
Sollte der alte Fischereischein jedoch ungültig sein, so darf er einen Neuen beantragen. Das müsste er schon gemacht haben, denn bei regelmäßiger Verlängerung wäre der Schein schon längst erneuert wörden. Hat er wohl doch nicht gemacht ?
Ja, es gibt einen Sonderfischereischein. Dabei geht es nicht ums Alter. Er benötigt dann eine fachärztliche Bescheinigung, dass er nicht in der Lage ist, eine Prüfung zu bestehen. In der Regel darf er mit dem Sonderfischereischein nicht allein angeln gehen.
Der Fischereischein ist ohnehin nur 1-5 Jahre gültig.
Einfach einen neuen Beantragen. Mit dem alten kann er eh nix mehr anfangen.
Das kommt immer auf das Bundesland an hier, in Niedersachen ist er auf Lebenszeit und in Bayern z.B kann man ihn staffeln.
Das stimmt nicht. Das ist in jedem Bundesland anders. Die meisten haben die 1-/5-Jahr Regelung.
Okay das kann sein in Niedersachsen wird er auf jedenfall auf Lebenszeit ausgeschrieben.
Richtig. Die Regelung auf Lebenszeit gilt in Niedersachsen, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In allen anderen Bundesländern ist er Zeitlich begrenzt. Meist auf 1 oder 5 Jahre.
Okay danke für die info auf jedenfall Gildet meiner z.b auch Europa weit weiß nicht wie es in anderen Bundesländern aussieht. Heißt für die Niederlande bräuchte ich kein anderen kan damit dort mir ne Gastkarte o. Genehmigung holen und los legen.
Die Regelungen für Europa hängen vom jeweiligen EU Land ab, die entscheiden das alle selber.
In den Niederlanden braucht übrigens niemand einen Fischereischein. Dort benötigst du nur den "Vispass", den sich jeder für 40€ im Angelladen kaufen kann.
Mit der passenden App kannst du dann übrigens auch sehen, an welchen Niederländischen Gewässern du einfach so angeln darfst (Also ohne einen Pächter zu bezahlen o.ä.)
Oh wollte eigentlich nicht hilfreich machen. So ein Quatsch der wird in der Regel auf lebenszeit ausgestellt. Habe meinen angelschein gemacht mit dem prüfungszeugnis zur Gemeinde da den angelschein ausstellen lassen der ist unbefristet auf Lebenszeit. Solange man ihn nicht durch wiederhandlungen verloren hat.