Findet ihr das ist Richterliche Willkür?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

ja 50%
nein 50%

2 Antworten

ja

Annäherungsverbot könnte ich verstehen. Da sollte es reichen, wenn es glaubhaft geschildert wird. Das ist nichts, was weh tut.

Wenn es aber um Strafe geht, sollten meiner Meinung nach echte Beweise vorliegen.

nein

Wenn sie ihm nichts mehr bedeutet ist ein Kontaktverbot kein Problem und falls er dies gesagt hat, ist das Verbot richtig! Er wurde nicht verurteilt, daher würde ich nicht sagen, dass er einen großen Schaden davon trägt.


Arthur3763 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 21:07

dennoch bekommt er ein Strafbefehl

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Annoquassel  18.06.2024, 21:11
@Arthur3763

Ok, das heißt noch nichts, wurde damit eine Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder etwas anderes verhängt, hat „er“ den Strafbefehl angenommen und so weiter … das würde aber ein wenig sehr juristisch werden darüber zu diskutieren.

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