Feuchtigkeit oder schimmmel?

1 Antwort

Fristlos geht schonmal garnicht - wenn du nicht mit den Konsequenzen leben willst.

Ein Einschreiben an den Vermieter mit den beschriebenem Mangel und angemessener Frist zur Beseitigung. Reagiert der Vermieter nicht, dann kann man über fristlose Kündigung nachdenken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung