Fehltage?

1 Antwort

man kann ein Kind immer an einer neuen Schule anmelden. Man muss nicht ewig an die alte, weit entfernte Schule gehen. Sobald man im Schulsprengel lebt hat man Anspruch auf einen Schulplatz dort.

Was dir jetzt droht. Ein sehr ernsthaftes Gespräch mit der Schulleitung. Und in der Schulakte des Kindes wird das vermerkt. Wenn es im nächsten Schuljahr wieder zu vielen und vor allem unentschuldigten Fehltagen kommt, dann wird mit Sicherheit dann schneller auf ein Bußgeld zurück gegriffen.