Fehlalarm wegen verbranntes Essen?

2 Antworten

Abhängig von der Kostensatzung deiner Gemeinde. Ich gehe mal beispielhaft von einer zufällig gewählten aus.

In der Beispielgemeinde sind Feuerwehreinsätze grundsätzlich kostenfrei außer u.a.:

Kostenersatz wird verlangt vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat

Bei dir liegt kein Vorsatz vor. Über grob fahrlässig könnte man streiten. Meiner Erfahrung nach wird es bei „Essen auf Herd“ meist nicht als fahrlässig gewertet. Im Einzelfall entscheidet das ein Gericht.

Vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadensfeuer vorliegt.

Es lag ein Schadensfeuer vor. Kommt also nicht in Frage.

Eine Disponentin von uns hat auch Mal ihr Baguette in der Mikrowelle vergessen. Die musste nix zahlen, obwohl ein gesamter löschzug ankam