Farbe gekauft ....1 eimer über was nun?...kann ich das zurück bringen?
Hallo zusammen um es kurz zu machen ...habe am 23.08.10 2x eimer farbe gekauft bei toom. Habe meine wohnung gestrichen nun habe ich aber bemerkt das ich doch mit 1 x eimer gut ausgekommen bin und das andere eimer ungeöffnet zuviel ist. Kann ich das morgen zurück bringen und mein geld zurück verlangen??
Vielen dank für die antworten im vorraus
gruß matze
12 Antworten
Ja klar, mach ich immer so. Kauf lieber etwas mehr und brauch zwischendurch nicht los wenns nicht reicht. TOOM ist recht unkompliziert wie auch OBI...
hallo santolina vielen dank für deine kommis ....du hast recht und viele andere die deine meinung sind auch...ich war da bei Toom und die nahmen die farbe OHNE wenn und aber zurück und geld gab es auch zurück:) und an die leute die sagen nein es geht nicht und etc. ES GEHT !
Du kannst es versuchen, aber normal wird Toom die Farbe nicht zurück nehmen..
Wenn sie extra angerührt wurde 100% nicht und wenn sie einmal offen war auch nicht (da man sie dann nicht mehr so verkaufen kann)
Geld zurückverlangen wird nicht klappen.. da weder Toom noch andere Einzelhandelunternehmen verpflichtet sind umzutauschen (egal ob mit oder ohne Bon) es ist.. reine Kulanz.
Versuch es.. aber bestehen kannst du nicht darauf :)
meinst du mich? und was genau meinst du denn mit wenig erfahrung?
Es ist rein rechtlich, wie der Händler im einzelfall reagiert muss jeder für sich selbst erfahren.
Rein rechtlich ist was anderes als Kundenfreundlich. Ausserdem spreche ich aus Erfahrung...
Nee ich denke ich bin gemeint, ich arbeite im Einzelhandel.. bei uns sind sie z.B. sehr streng mit Umtausch.
Ich kann nicht sagen wie Toom reagiert, wer Kulanz ist wird es dir umtauschen. Finde ich persönlich auch besser fürs Image und für den Kunden selbst.
Es ist nur aus rechtlicher sicht wegen dem "Drauf bestehen" :)
Die sind ja nicht überall gleich, man kann es immer jederzeit versuchen< man kann eben nur nicht drauf bestehen. SO war das gemeint =)
naja ich versuche es wenns klappt ...dann klappts wenn nicht ist ja kein weltuntergang :o)
ich gehe ja auch nicht morgen dahin und sage " so ich bin da und möchte mein geld zurück haben " lach .......werde es freundlich rüber bringen und ich denke mal die nette dame an der info wird dann wohl mit einem lächeln mein geld zurück geben :o)) danke für deine kommis
Nimms mir einfach nicht übel, ich wollte es nur aus meiner Sicht sagen, ich missgönne dir dein Geld nicht und glaube auch das du es vernünftig regeln kannst ^^
Ich reagiere bei dem Thema etwas empfindlich.. ich hab deshalb schon viel Ärger gehabt (als Verkäuferin bei Ihr Platz allerdings^^)
ach quark wieso soll ich dir dat denn übel nehmen :o)....IHR-Platz um gottes willen...hm naja denke da ist dat bissel anders wie im bau geschäft.....
Da kamen täglich welche mit ihren Mascaras oder Binden weil die falsch waren.. die konnte ich nie und nimmer umtauschen und wurde deshalb immer ganz doof angemacht von den Kunden :)
Dann kamen beschwerden und ich wurde auch noch von ganz oben ausgeschimpft ;) bin aber zum glück nicht mehr da..
binden...kicher .....und wo bist du jetzt? wenn ich mal fragen darf...hehe
aber die farbe wurde ja nicht angemischt....war eine sonderaktion 9,90 euro
Versuchs einfach mal mit Bon, ich denke sie können es ja so wieder verkaufen (nicht das du denkst es ist was gegen dich oder so)
Ich muss mir nur immer die vielen Kunden vorstellen.. die dann behaupten wir müssen die Ware zurücknehmen :) Die beharren dann immer so sehr darauf.
Toom ist bei uns auch sehr kulanz, deshalb gehen die da eher hin als nach Obi und co.
Wenn der andere Eimer noch verschlossen ist und du den Kassenbeleg noch hast, müßte das theoretisch möglich sein. Ich würde es einfach mal versuchen. Wenn der Farbeimer schon angebrochen ist, mußt du ihn natürlich behalten. Oder du fragst deine Freunde, ob dort jemand die Farbe gebrauchen könnte.
recht darauf haste nur 14 tage lang. der rest ist tolleranz von toom. also die können oder können nicht. ausser du machst das morgen... aber mit bon!
da auf den toom kassenzetteln ein 14tägiger umtausch bzw rückgabe von waren angegeben ist, ist dies vertragsgegenstand. Das bedeutet für den vertragspartner bindend! Ich rede nicht von der allgemeinheit. Da gibts nur das Widerrufsrecht und das Gilt nicht in diesem Fall.
Also ich rede von einer Zeitspanne von ca. 15-20 Jahren, und ich habe damit noch nie ein Problem gehabt...