Familienbeihilfe und Studium (Österreich)?

1 Antwort

Die Mindeststudienaktivität muss prinzipiell immer erfüllt sein, auch in der Anfangsphase des Studiums. Wenn nicht, kann eine Rückzahlung fällig werden.

denn ich habe trotzdem zwei Pflichtveranstaltungen besucht

Was heißt "besucht"? Hast du (positive) Noten dafür bekommen? Dann wird das wohl reichen.

Für Detailfragen kann dich das Sozialreferat der ÖH (Sozialbroschüre lesen!) und im Zweifel auch direkt das Finanzamt beraten. Die beißen nicht.


Pokstar234 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 21:39

aber man muss doch 16 ECTS in einem Studienjahr erreichen. Was ist wenn ich prinzipiell 8 erreiche im ersten Semester und dann abbrechen will, ginge das auch? Danke für die Hilfe

jo135  02.01.2025, 21:45
@Pokstar234

Ich vermute, du bringst da einige Dinge durcheinander.

Es gibt die Mindeststudienleistung von 16 ECTS in 4 Semestern. Die hat mit der FBH nichts zu tun, aber mit der Zulassung zum Studium.

Es gibt den Studienerfolg, der für die FBH nach einer bestimmten Zeit in Form eines harten ECTS-Kriteriums nachgewiesen werden muss. Davor aber nicht.

Und es gibt die Mindeststudienaktivität für die FBH. Die ist nicht fix an bestimmte Credits gekoppelt, muss aber immer gegeben sein. Das ist das Kriterium, das für dich bei einem so frühen Studienabbruch zählt.

Pokstar234 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 21:46
@jo135

Danke für deine Hilfe. Könntest du mir das genauer erklären bitte, den Unterschied und was ich beachten muss, damit ich das nicht zurückzahlen muss

jo135  02.01.2025, 21:47
@Pokstar234
Für Detailfragen kann dich das Sozialreferat der ÖH (Sozialbroschüre lesen!) und im Zweifel auch direkt das Finanzamt beraten. Die beißen nicht.
Pokstar234 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 22:01
@jo135

da steht mein fall nicht drinnen nur der studienwechsel