Familienbeihilfe und Studium (Österreich)?
Hey,
ich hätte eine Frage zur Regelung der Familienbeihilfe. Also ich befinde mich gerade im ersten Semester und hab Studienbeihilfe und Familienbeihilfe bezogen, aber leider hat das Studium nicht meinen Erwartungen entsprochen und ich habe vor mich demnächst abzumelden. Jetzt wollte ich fragen, ob man dem Finanzamt etwas zurückzahlen muss, denn ich habe trotzdem zwei Pflichtveranstaltungen besucht.
Glg
1 Antwort
Die Mindeststudienaktivität muss prinzipiell immer erfüllt sein, auch in der Anfangsphase des Studiums. Wenn nicht, kann eine Rückzahlung fällig werden.
denn ich habe trotzdem zwei Pflichtveranstaltungen besucht
Was heißt "besucht"? Hast du (positive) Noten dafür bekommen? Dann wird das wohl reichen.
Für Detailfragen kann dich das Sozialreferat der ÖH (Sozialbroschüre lesen!) und im Zweifel auch direkt das Finanzamt beraten. Die beißen nicht.
Ich vermute, du bringst da einige Dinge durcheinander.
Es gibt die Mindeststudienleistung von 16 ECTS in 4 Semestern. Die hat mit der FBH nichts zu tun, aber mit der Zulassung zum Studium.
Es gibt den Studienerfolg, der für die FBH nach einer bestimmten Zeit in Form eines harten ECTS-Kriteriums nachgewiesen werden muss. Davor aber nicht.
Und es gibt die Mindeststudienaktivität für die FBH. Die ist nicht fix an bestimmte Credits gekoppelt, muss aber immer gegeben sein. Das ist das Kriterium, das für dich bei einem so frühen Studienabbruch zählt.
Danke für deine Hilfe. Könntest du mir das genauer erklären bitte, den Unterschied und was ich beachten muss, damit ich das nicht zurückzahlen muss
Für Detailfragen kann dich das Sozialreferat der ÖH (Sozialbroschüre lesen!) und im Zweifel auch direkt das Finanzamt beraten. Die beißen nicht.
da steht mein fall nicht drinnen nur der studienwechsel
aber man muss doch 16 ECTS in einem Studienjahr erreichen. Was ist wenn ich prinzipiell 8 erreiche im ersten Semester und dann abbrechen will, ginge das auch? Danke für die Hilfe