Falsche angabe im Ausbildungsvertrag

5 Antworten

mach dir mal keinen kopp, entscheidend sind deine schulzeugnisse und dein gesellenbrief für eine spätere weiterbildung.

verstehe nur nicht, warum die schulbildung im azubi-vertrag steht, aber egal, du hast ja sicherlich keine gefälschten zeugnisse vorgelegt.

also wenn dir das jetzt erst auffällt is es schon etwas spät, frag mal deinen Ausbilder

Um das jetzt richtig zu stellen ist es wohl etwas zu spät , aber korrekt wäre es. LG

Ich würde es einfach lassen und erfolgreich abschließen, denn mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung hast Du die mittlere Reife erreicht:

http://www.weiterbildung-ww.de/Info-MitR.pdf


chriskra44  04.02.2013, 11:01

diese Antwort ist nicht richtig! Eine abgeschlossene Berufsbildung ersetzt nicht die mittlere Reife...er schließt nur den Hauptschulabschluß ein-falls dieser noch nicht vorliegt. Außerdem muß das Abschlußzeugnis der Berufsschule m.W. einen Notendurchschnitt von "besser als 3,0 " haben -und einen zusätzlichen Fremdsprachennachweis schriftlich vorliegend haben, dann k a n n die Mittlere Reife auf Antrag erteilt werden.....

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johnnymcmuff  04.02.2013, 16:42
@chriskra44

Hast Du Beweise für Deine Meinung.

Ich habe auch noch andere Links gesehen, die meine Aussage bestätigen.

Mit dem Notendurchschnitt etc. gebe ich Dir Recht.

und einen zusätzlichen Fremdsprachennachweis schriftlich vorliegend haben

Ja man muss Nachweis über 5 Jahre einer Fremsprache nachweisen.

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schweige und gib dir mühe, das ding erfolgreich abzuschließen...


johnnymcmuff  03.02.2013, 23:04

schweige und gib dir mühe, das ding erfolgreich abzuschließen...

Soweit ich weiß, ist erfolgreichem Abschluss der Ausbildung die mittlere Reife erreicht.

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