Falsch beraten beim Auto-Leasing, was kann ich erwarten?

jeezyalphafrau  19.06.2024, 23:56

Und, was hat der Händler gesagt?

muscle67 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 07:23

Der war total entsetzt. Zu der Zeit wurde das System von Dacia umgestellt. Wir haben ihn umgetauscht bekommen und sogar eine bessere Ausstattung ohne Aufpreis erhalten!

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Was genau steht denn im Kaufvertrag? Wenn in dem das mit den 7 Sitzen schriftlich fixiert ist, musst du den mit nur 5 Sitzen nicht nehmen. Hast du ja schließlich auch nicht bestellt.

Dann kann der Händler mit der Karre glücklich werden. Blöd wird es wenn nirgendwo etwas von 7 Sitzen steht und es keine Zeugen über die vorherigen Gespräche gibt. . Dann müsstest du nachweisen das du wirklich einen 7 Sitzer haben wolltest.

Rede mal mit dem Verkäufer. . .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

muscle67 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 18:51

Danke dir. Also Zeugen gibt es. Im

vertrag steht nichts bzw. es ist weder ersichtlich, ob er 5 oder 7 Sitze hat. Lediglich beim nachrechnen der Leasingrate wird ersichtlich, dass es der 5 Sitzer ist. Es sind „nur“ 1000€ auf 5 Jahre. Deshalb ist uns das nicht gleich aufgefallen. Wir waren dort als meine Frau schwanger war und haben klar kommuniziert, dass wir einen 7 Sitzer haben wollen. Also es wurde immer nur hiervon gesprochen und auch genau so ein Wagen Probegefahren

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AlterHaudegen75  19.06.2024, 19:26
@muscle67

Dann würde ich das genau so mit dem Verkäufer besprechen. Bis dahin komme jetzt aber bitte nicht auf die Idee das Fahrzeug zuzulassen.

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Ich denke, du kannst den Kaufvertrag wegen Irrtum anfechten.

Was im Computer (heimlich) gespeichert ist, kannst du nicht kontrollieren und deine Ausgabe des Vertrags hat hier eine Lücke, die wohl zu Lasten des Verkäufers geht.

§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums

Bin kein Jurist. Wenn der Verkäufer nicht einlenkt, lass dich fachlich beraten.


muscle67 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 19:26

Ach super. Das klingt gut. Ja, wir telefonieren direkt morgen früh mit unserer Rechtschutz

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Wenn du schriftlich nichts hast steht Aussage gegen Aussage. Da wirst du nicht viel machen können.


muscle67 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 18:33

Ich habe meine Frau als Zeugin, wir waren immer mit dem Verkäufer zu zweit im Raum. Wir haben ebenfalls einen 7 Sitzer Probegefahren. Daraufhin hat er uns auch beraten.

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Ceetee1000  19.06.2024, 18:36
@muscle67

Versuchen kannst du das, aber wenn du das nicht schriftlich hast, sehe ich schwarz. Dann fragt das Gericht auch, im Vertrag ist es nicht festgehalten, 1000€ Unterschied nicht gemerkt und dann übernommen und erst Zuhause aufgefallen? Da hast du eher Chancen das auf Kulanz zu bekommen. Ich weiß nicht inwieweit man das nachrüsten kann.

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muscle67 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 18:48
@Ceetee1000

Nachrüsten ist leider nicht möglich. Wir versuchen es morgen mal vor Ort. Das wir die Differenz zum eigentlichen Wagen zahlen müssten ist vollkommen in Ordnung. Von dem teureren Preis sind wir auch ausgegangen. Danke dir für deine Hilfe!

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Ceetee1000  19.06.2024, 18:52
@muscle67

Bitte schön. Eigentlich sollte das eine Frage des Service sein,daß das geregelt wird. Aber die Autohäuser heutzutage scheinen es echt nötig zu haben. Habe auch nur negative Erfahrungen.

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Es sei erstmal folgendes gesagt

man liest sich eigentlich den Vertrag durch bevor man unterschreibt da hätte ggf. ein Fehler auffallen können

wenn man das kfz übernimmt schaut man es sich eigentlich genau an. Da wäre der mögliche Fehler auch aufgefallen.

hier muss man sehen was im Vertrag steht, steht dort 5 sitzer habt ihr Pech wenn dort steht 7 sitzer könnte man es ändern.

aber das weiß nur der unterschriebene Vertrag.

und 1000€ mehr oder weniger müßten auffallen.


muscle67 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 07:19

Wenn du meinen Text nicht verstanden hast oder dir richtig durchgelesen hast, dann sag doch bitte einfach gar nichts hierzu 😊 Vertrag wurde gelesen, Fakten über die Anzahl der Sitze ist nicht vermerkt. Bei Abnahme war es nicht ersichtlich, dem Verkäufer ebenso wenig wie mir.

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Iggemeier  22.06.2024, 15:01
@muscle67

Dann hätte man vor der Unterschrift nachgefragt wenn was unklar ist

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muscle67 
Beitragsersteller
 22.06.2024, 16:34
@Iggemeier

No shit Sherlock?! Was denkst du eigentlich haben wir gemacht?! Get a Life und hör auf hier Mansplaining zu betreiben!

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nicht benutzen ! neu bestellen - zu lasten des verkäufers ! das muß sein chef regeln .


AlterHaudegen75  19.06.2024, 18:39

Dem ist leider nicht ganz so. Es kommt darauf an was in im Kaufvertrag steht.

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