Fallen Risse in der Außenfassade unter die Gewährleistung?
Wir haben ein Haus mit Außenputz gebaut, nun nach ca. 4 Jahren haben wir an verschiedenen Stellen einige Risse in der Außenfassade entdeckt. Die Risse sind von 30cm bis 100cm lang und verlaufen ungleichmäßig, sie sind auch nicht sonderlich breit, aber man kann sie schon deutlich sehen. Da unsere Außenputz-Fassade auch der Regenschutz ist, haben wir allerding schon bedenken, das auch so (noch) schmale Risse zu einem Problem werden können. Fallen solche Risse (Setzrisse) auch unter die Gewährleistung, weil Sie Außen sind, oder ist das unser Problem, weil sie noch nicht groß genug sind?
6 Antworten
Das kommt darauf an, wer das Fundament gebaut hat, oder ob Du einen Generalunternehmer hattest. Hattest Du einen Architekten zur Bauüberwachung, ist der der Ansprechpartner. Es kommt also auf Deine Verträge mit den einzelnen Firmen an. Ein Gewährleistungsfall ist das im Normalfall immer. Wenn Du in einem Grubengebiet, wie dem Ruhrgebiet gebaut hast, musst Du Dich an das Bergamt wenden.
...oder es gibt Vorgaben, durch ein Bodengutachten.
Ich kenne keine Situation, wo jemand beim Bergamt etwas erreicht hat, weil jedes Schadensgebiet entsprechend ausgewiesen ist bzw. über das Bodengutachten eine verbindliche Aussage vorliegen sollte.
Nach 4 Jahren ist die Gewährleistung vorbei.
Und Risse gibt es 476 verschiedene Artern und 598 verschiedene Ursachen. Dazu gibt es 34 Doktorarbeiten und unendlich viele Gutachten von öffentlich-bestellten Sachverständigen. Bei GF wirst Du deshalb keine seriösen Antworten erhalten!
Hallo Anke, es ist keine Frage wer schuld hat oder nicht, es sind zuerst mal der Architekt und der Unternehmer zu informieren das diese Gewerk ausgeführt hat, die Gewährleistung ist in Deutschland immer bei 5 Jahren ob VOB oder BGB das ist gleich. Bei bewußt eingebauten Mängeln ein Leben lang. Die Beurteilung der Risse kann auch die den Materialhersteller des Aussenputzes sichergestellt und begutachtet werden die haben dafür wenn es ein gutes Unternehmen ihre Fachleute in den Werken für diese Sachen, die kommen auch dafür auf die Baustell.
lg klaus
Hallo Anke,
du suchst nach § 434 BGB.
Es läge allerdings an dir, durch einen Gutachter zu beweisen, dass die Risse durch Fehler an dem Gebäude entstanden sind, die bereits vor Übergabe entstanden sind.
Dieser und weitere Gesetzestexte hier: dejure.org/gesetze/BGB/434.html
LG Anita
Die DIN 18550-2 beschäftigt sich damit. Das kannst du aber vermutlich nicht alleine herausfinden. Sachverständige müssen untersuchen, wie lange die Risse sind, wie breit, wie viele, in welchem Abstand usw....