Fallen Gaseinzelöfen überhaupt unter die Erneuerungspflicht ab 01.01.2015?

3 Antworten

die einzelnen Gasöfen fallen nicht unter die erneuerungspflicht, da es sich hier nicht um eine zentrale heizungsanlage handelt. ich würde euch aber trotzdem dringend raten, die geräte durch eine moderene art der beheizung zu ersetzen. es sperechen gleich mehrere gründe dafür:

  1. die Sicherheit: gasleitungen im ganzen gebäude, warscheinlich dem entsprechend alt und marode würden entfallen und man kann ruhigen gewissens sagen, dass hier kein gas mehr austreten kann. ganz zu schweigen davon, dass von jeder feuerstätte auch eine gewisse gefhahr ausgeht.
  2. die energieeffizienz: ein modernes Gasbrennwertgerät nutzt die im Gas enthaltene Energie deutliich besser als die gasöfen! hier geht jede menge wärme durch den Kamin verloren
  3. nebenkosten das netzwerk an einzelnen Feuerungsstätten kostet ein halbes vermögen an Schornsteinfegergebühren. diese reduzieren sich erhebelich, wenn statt dessen nur noch ein Brennwertgerät vorhanden ist.
  4. der Comfort: ein gut geregeltes mordernes Brennwertgerät mit Durchlauferhitzerfunktion regelt die temperatur deutlich besser. das ist gerade beim Duschen eine ganz andere sache, als so ein "altes schätzken"

die investitionskosten mögen vielleicht auf den ersten blick abschrecken, aber man sollte sich das auf jeden fall mal duchrechnen... je nach anzahl der Heizkörper und Kaminlänge könnte man hier mit einem Materialeinsatz von rund 5000 € zu rande kommen. kommt eben noch der Installationsaufwand dazu, dazu kann ich aber absolut nichts sagen, da ich die örtlichkeiten nicht kenne...

mit ein wenig glück, bleibst du mit den gesamtkosten unterm strich noch deutlich im vierstelligen Bereich.

lasst euch mal vom Installteur eures vertrauens beraten, und denkt auch mal über die Mögklichkeit der Nutzung "regenerativer" energien nach. z.b. eine Solarthermische Anlage, oder einen Feststoffkessel (zusätzlich zum Gaskessel...

lg, Anna

Einfamilienhäuser fallen ohnehin nicht unter die Vorschrift, sofern die instalierten Anlagen die Abgasgrenzwerte einhalten.

hol den örtlichen Bezirksschornsteinfeger er soll die Anlage unter die Lupe nehmen