Fake-Klamotten aus der Türkei nach Deutschland bringen?

4 Antworten

Du hast eine Freigrenze von EUR 300 für alle eingeführten Waren. inkl. Plagiate.

Denke daran das es nur für den Eigengebrauch ist. Für jemanden mitbringen, oder gar Geschenke (es soll Menschen geben die Fakes verschenken) ist kein Eigenbedarf. Gewerblich ist es definitiv verboten und man kann mit 5-stelligen Konsequenzen rechnen - für jede geschädigte Marke einzeln.

Du darfst für den Eigenbedarf gefälschte Ware kaufen und einführen. Es darf lediglich ein gewisser Gesamtwert (Wert der gekauften Ware, nicht Originalpreis) nicht überschritten werden. Wie hoch der ist, weiß ich allerdings gerade nicht.

Du darfst sie aber nicht einführen um damit gewerblich zu handeln... daher solltest du nicht den ganzen Kofferraum damit voll haben... in "normalen" Mengen sollte da nichts dagegen sprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – solides Verständnis der Gesetze

Wenn alles eindeutig gebraucht ist und normale Mengen nicht übersteigt kein Problem.

Wenn es wie Handelsware aussieht wird es ggf. extrem teuer

"Einige" lassen auf einen kommerziellen Hintergrund schließen. Das kann teure Abmahnungen der Markenrechtsinhaber zur Folge haben.