Fahrrad Benzin tuning Motoren erlaubt?
ich halte es einfach und kurz
ich bin normal geradelt kein betrieb des motors gehabt und vor dem beamten die haben nur angeschaut und sind weiter gefahren aus meiner sicht müsste das dann ja sogar wirklich legal sein wenn man es nicht motorisiert nutz durch eine kupplung nur möglich zutreffend ? ist mir ja mehrfach passiert dennoch gibt es einige städte wo sich beamten nicht grad recht daran halten ich meine schwer verbrecher sind und sehen anders aus O.o
3 Antworten
Ohne Zulassung ist es nicht Legal. Die Beamten waren Tolerant weil du denn Motor nicht an hattest. Andere halten sich an die Gesetzte und werden dagegen vorgehen auch wenn du ihn nicht nutzt. Weil du es ja anmachen könntest.
Nicht die Beamten sind Verbrecher, du verstößt mit dem Ding gegen das Gesetz
Salue
Zumindest in der Schweiz gilt eine solches Mofa als Velo, wenn der Hilfsmotor nicht läuft. Die Polizei wird in diesem Fall die Hand an den Motor halten um zu prüfen ob er warm und damit gelaufen ist. Ist der Motor kalt, ist es ein normales Fahrrad und es gibt nichts zu beanstanden.
Früher übrigens waren die Vorschriften weniger konkret. Jeder durfte einen Verbrennungmotor an sein bestehendes Velo anbauen. Hier einige Lösungen:
Ilo aus Pinneburg bei Hamburg. Der 50 ccm Motor wurde ans Tetlager geklemmt und trieb mit einer Rolle das Hinterrad an:
Cucciolo von Ducati. Der 4-Takt Motor mit 50 ccm enthält zwei Gänge und trieb die Fahrradkette an:
Cyclemaster aus England. Man kaufte beim Händer einfach ein Hinterrad mit dem Motor, dem Tank und dem Auspuff integriert. Der Motor hatte 30 ccm und eine Korkkupplung:
Lösung aus Frankreich. Der Velosolex kam mit einem einfachen Rahmen und der Motor trieb mit einer Rolle das Vorderrad an:
Lohmann Selbstzünder mit 18ccm. Der Motor lief mit 90 % Petrol und 10 % Oel. Zum Starten hatte man eine Gegenkolben, der die Verdichtung erhöhte. Diese kleinen Motoren drehten unglaublich hoch.
Es gibt noch viel mehr die nach dem Krieg die erste Mobilität ermöglichten.
Tellensohn
Auch bei den alten "Leichtmofas" durften die Leistungsdaten derer Hilfsmotoren nur den in den Fahrzeugpapieren genannten Rahmenbedingungen entsprechen. Bei Zuschaltung des Hilfsmotors musste der Motor ab 20 oder 25 KM/h beim pedelieren dann aber auch automatisch auskuppeln.