Fachpraktiker verdient mehr als normaler Azubi?

2 Antworten

Da kannst nicht viel machen. Außer mit deinem Chef nüchtern und sachlich darüber zu sprechen, ohne wie ein Neider rüber zu kommen wie du es hier tust. Ich kann deine Meinung voll und ganz verstehen und nachempfinden, wenn es wirklich so ist wie du sagst. Aber das Leben ist leider nun mal nicht (immer) fair/gerecht. Da musst durch. Er ist dafür in anderen Bereichen evtl benachteiligt die schwerer treffen können, zwischenmenschlich bspw.

Hallo,

bekommt der Kollege eine Ausbildungsvergütung vom Arbeitgeber? Oder macht er eine Umschulung ("Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben") und bekommt den Betrag von der Rentenversicherung, der Unfallversicherung, Agentur für Arbeit etc.?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

SineCK 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 22:25

Ich denke ich habe was teilweise von der AfA gehört.

Lg

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RHWWW  03.08.2019, 07:48
@SineCK

Wenn jemand seinen Nettolohn, Kindergeld und Wohngeld bekommt, erhält er insgesamt auch mehr als seine Kollegen, die die gleiche Arbeit leisten.

Am besten auf gute Leistungen in der Probezeit konzentrieren. Es sind 3 bis 4 Monate "Bewährungszeit"!

Ich würde (vermutlich) mit dem Kollegen nicht tauschen wollen.

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SineCK 
Beitragsersteller
 03.08.2019, 11:18
@RHWWW

Zu den 4 Monaten Probezeit bin ich mich sehr gut bewusst, aber um das klarzustellen. Er bekommt schon laut Aussage von ihm monatlich 600€ für seine Unterkunft, Verpflegung etc.

Der Lohn von der Ausbildung ist halt komplett getrennt bei ihm.

Er bekommt nun folgendes:

600€ für Wohnung, Verpflegung

220 oder 230€ KinderGeld

719€ Ausbildung Vergütung mit Abzüge wohl ungefähr 550-570€ Netto.

Im Großen und ganzen bleiben ihm dann monatlich über 1000€ zur Verfügung...

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RHWWW  03.08.2019, 11:25
@SineCK

Das Kindergeld wird für fast alle Azubis gezahlt.

Bei den "600 Euro für Wohnung und Verpflegung" gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • es ist eine Leistung, bei der die Ausbildungsvergütung noch ganz oder teilweise angerechnet wird. Dann bekommt er jetzt zu viel und er muss es ganz oder teilweise zurückzahlen.
  • es ist eine Leistung, bei der die Ausbildungsvergütung nicht angerechnet wird.
  • er erfindet etwas, um interessante Gespräche zu haben

Genaue Aussagen sind nur möglich, wenn man die zahlende Stelle und den ganz genauen Namen der Leistung kennt.

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