Fachkonferenz. Was macht man da so?
Hallo Zusammen
Habe mich heute für die Fachkonferenz Mathe eintragen lassen. Aus unserer Klasse waren es insgesamt 3. Wie viele können denn da rein kommen? Meine Mutter meinte dass das dann 2 Schüler, 2 Eltern und alle Mathelehrer sind.
Und mal eine Frage: muss ich da dann iwas vorschlagen oder kommt das alles von den Lehrern?
Unsere Lehrerin meinte heute, dass es auch ml gut ist manche Dinge dann aus schülersicht zu sehen.
Wird man etwas gefragt oder muss man selbst dann immer "reinreden" und die sicht/Meinung erklären. Wie läuft sowas ab? Wie viele sitzen bei euch da so von Eltern Schülern und Lehrern?
Schreibt mir sehr gerne mal eure erfahrungen
Habe gerade iwie bammel dass ich mich da blöd anstelle
2 Antworten
Es kann sein das du gefragt wirst was du von bestimmten Entscheidungen hälst. Die Schüler hatten bei uns auch Stimmrecht. Aber du musst dich nicht vorbereiten und keine eigenen Vorschläge machen.
Zum Einarbeiten hier mal einen Auszug aus dem Schulgesetz NRW, damit du schon mal weißt, was eine Fachkonferenz überhaupt ist. Als Schüler hast du beratende Stimme und kannst deine Meinung zu verschiedenen Punkten sagen, zum Beispiel, was ihr vom Lehrer, von der Art der Hausarbeiten, der Leistungsbewertung und von verschiedenen Unterrichtsformen erwartet:
§ 70
Fachkonferenz, Bildungsgangkonferenz
(1) Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz. Je zwei Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, an Berufskollegs zusätzlich je zwei Vertretungen der Ausbildenden und Auszubildenden, können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulkonferenz kann eine höhere Zahl von Vertretungen der Eltern beschließen.
(2) In Berufskollegs können Fachkonferenzen statt für einzelne Fächer für Fachbereiche oder Bildungsgänge eingerichtet werden (Bildungsgangkonferenz).
(3) Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.
(4) Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über
1. Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit,
2. Grundsätze zur Leistungsbewertung,
3. Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
(5) In Grundschulen und in Förderschulen kann durch Beschluss der Schulkonferenz auf die Einrichtung von Fachkonferenzen verzichtet wer- den. In diesem Fall übernimmt die Lehrerkonferenz die Aufgaben der Fachkonferenzen.