Fachhochschulreife. Wird abgebrochene Ausbildung angerechnet?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Um es wirklich kurz aber verständlich zu machen:
Ich war einmal Schüler in MV an einem allgemeinbildenden Gymnasium. Abgebrochen habe ich nach der 10ten Klasse und direkt danach eine Polizeiausbildung angefangen. Nach einem Jahr ist mir aufgefallen, dass ich doch bei der Polizei studieren möchte.
Glücklicherweise hat mich mein altes Gymnasium wieder angenommen. Wenn ich jetzt nach der 11ten Klasse gehen habe ich meinen schulischen Teil der Fachhochschulreife jedoch brauche ich noch den praktischen. Auf dem Bildungsportal MV steht, dass auch eine abgebrochene Ausbildung als Praxisteil angerechnet werden kann, wenn die Ausbildung mindestens 1 Jahr verfolgt wurde. Da das bei mir der Fall ist muss ich nur noch wissen ob mir das jetzt angerechnet werden kann weil ich den praktischen Teil dann quasi vor dem theoretischen habe, bzw. Muss man zwingend erst den schulischen und dann den praktischen absolvieren?
Mfg Oscar
1 Antwort
Ja. Erst den schulischen Teil. Dann den praktischen Teil. Vorher gesammelte praktische Erfahrungen sind nicht mit dem Hintergrund der schulischen Bildung erfolgt und können daher nicht angerechnet werden.