Fachabi NRW praktischer Teil?
Habe im Sommer diesen Jahres meinen schulischen Teil vom Fachabi gemacht ... kann ich auch jetzt noch das Praktikum machen? Bzw. nach welcher Zeit verfällt der schulische Teil?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der schulische Teil verfällt nie. Das ist ein Schulabschluss welchen man behält, wenn man ihn erreicht hat. Achte beim Praktikum bitte unbedingt darauf, wo Du das Praktikum absolvierst und ob Du aufgrund des späten Zeitpunkts überhaupt bis zum möglichen Beginn des Studiums auf die notwendigen zu absolvierenden Stundenanzahlen kommen kannst. So muss die Praktikumsdauer ja eigentlich 1 Jahr betragen.(wobei es dort meinen Infos nach je nach Fachrichtung Unterschiede geben kann)
Ich selber hatte 2014 das Wirtschaftsgymnasium vorzeitig nach der 12ten Klasse mit dem schulischen Teil beendet. Ich arbeitete dann als Praktikantin beim Makler (wohl gemerkt: Nach vorheriger Rücksprache mit der Schule). Bei meiner Fachhochschule fiel dann auf, dass dies so gar nicht erlaubt war. Es gibt Regeln wie: Der gesellschaftsführende Geschäftsführer muss eine Ausbilderlizenz haben. Dies lag bei mir nicht vor, wodurch das Praktikum nicht anerkannt wurde und ich nicht studieren durfte.
Der Witz:
Noch nicht einmal unser Bildungsministerium im NRW konnte dazu eine Aussage äußern. Meine Mutter musste sich 3 Tage bis zu einem der damaligen Minister in Berlin hochtelefonieren, um das zu erfahren.
Viel Erfolg wünscht Dir
Sasnrw
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das Praktikum kannst Du jederzeit antreten!
Stammt die FHR vom Gymi brauchst Du 1 Jahr, stammt sie von einer Höheren Berufsfachschule nur 6 Monate.
Die Praktikumsstelle muss berechtigt sein auzubilden!
Hier kannst Du suchen: